Dr. Frank K. Peter Rechtsanwalt - Persönliche Betreuung und Fachkompetenz für Ihre rechtlichen Belange

Wie kann man einen Schuldigen verteidigen? Die Antwort eines Strafverteidigers

Fachbeitrag im Strafrecht

Wie kann man einen Schuldigen verteidigen? Die Antwort eines Strafverteidigers

Diese Frage kommt fast immer. Im Freundeskreis, auf Feiern, nach Vorträgen und besonders in Kommentarspalten: Wie können Sie jemanden verteidigen, von dem Sie wissen oder zumindest vermuten, dass er die Tat begangen hat? In der Frage steckt meist schon ein fertiges Urteil. Wer beschuldigt wird, wird es wohl gewesen sein. Eine Schlagzeile, ein Auszug aus einer Ermittlungsakte oder ein Video von wenigen Sekunden genügen, und ein Beschuldigter gilt öffentlich längst als Täter.

Ich bin Dr. Frank K. Peter, Fachanwalt für Strafrecht mit über 25 Jahren Berufspraxis. Ich arbeite ausschließlich im Strafrecht, verteidige bundesweit und bin am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zugelassen. Meine Antwort auf diese Frage ist kurz: Ich verteidige keine Taten. Ich verteidige Menschen, und ich verteidige die Regeln, an die sich der Staat halten muss, bevor er einem Menschen die Freiheit nimmt.

Warum das keine juristische Ausrede ist, sondern die Bedingung dafür, dass ein Strafurteil überhaupt etwas wert ist, erkläre ich hier Schritt für Schritt. Am Ende steht auch, was Sie konkret tun sollten, wenn der Vorwurf Sie selbst trifft.

Beschuldigung ist kein Beweis und Anklage ist kein Urteil

Ein Strafverfahren läuft in Stufen ab, und jede Stufe hat eine eigene Beweisschwelle. Für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens reichen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte, also ein Anfangsverdacht. Das kann eine Anzeige sein, ein Hinweis, eine Verwechslung oder ein Racheakt. Erst wenn die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung für wahrscheinlicher hält als einen Freispruch, erhebt sie Anklage. Erst wenn das Gericht diesen hinreichenden Tatverdacht teilt, eröffnet es das Hauptverfahren.

Bis dahin ist nichts bewiesen. Eine Ermittlungsakte ist kein Beweisergebnis, sondern eine Sammlung von Verdachtsmomenten, Vermutungen, Zeugenerinnerungen und Bewertungen der Ermittler. Sie enthält das, was die Ermittlungsbehörde für relevant gehalten hat. Was in der Hauptverhandlung tatsächlich Bestand hat, zeigt sich erst dort. Gerichte sprechen regelmäßig frei, weil eine Aussage zusammenbricht, ein Gutachten nicht trägt oder ein Beweismittel nicht verwertet werden darf.

Wer eine Anklageschrift im Briefkasten hat, sollte diesen Unterschied kennen. Ich habe ausführlich beschrieben, was beim Erhalt einer Anklageschrift zu tun ist, denn die Frist zur Stellungnahme ist kurz und die Weichen für das gesamte Verfahren werden hier gestellt.

Wenn ein Schreiben der Staatsanwaltschaft oder eine Anklageschrift bei Ihnen eingegangen ist, sollten Sie die Fristen nicht verstreichen lassen. Ich prüfe für Sie, was tatsächlich vorliegt.

Warum ich meistens gar nicht weiß, ob mein Mandant schuldig ist

Die Frage nach dem Wissen ist der Kern des Missverständnisses. Ich war nicht dabei. Ich kenne das, was mir mein Mandant erzählt, und das, was in der Akte steht. Beides kann unvollständig, verzerrt oder schlicht falsch sein. Selbst wenn ein Mandant mir sagt, er habe die Tat begangen, ist das kein Beweis, sondern eine Erklärung.

Falsche Geständnisse sind kein Randphänomen. Menschen nehmen Schuld auf sich, um einen Angehörigen zu schützen. Sie stehen unter Druck aus einem Umfeld, dem sie sich nicht entziehen können. Sie sind nach stundenlangen Vernehmungen erschöpft und hoffen, dass alles schneller vorbei ist, wenn sie nur unterschreiben. Manche haben eine völlig falsche Vorstellung davon, was ihnen droht.

Dasselbe gilt für belastende Aussagen von Zeugen. Erinnerung ist keine Aufnahme, sondern eine Rekonstruktion, die sich durch Gespräche, Medienberichte und Nachfragen verändert. Welche Kriterien vor Gericht wirklich zählen, habe ich unter Glaubwürdigkeit von Zeugen im Strafverfahren dargestellt. Ein Verteidiger, der eine Aussage nicht sorgfältig prüft, verschenkt genau die Punkte, auf die es später ankommt.

Hinzu kommt: Mein Mandant schuldet mir keine Wahrheit, und ich frage in der Regel nicht danach, bevor ich die Akte gelesen habe. Was mir anvertraut wird, unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht. Diese Pflicht ist kein Schlupfloch, sondern die Voraussetzung dafür, dass ein Beschuldigter überhaupt offen sprechen kann.

Bevor Sie sich zur Sache äußern, sollten wir gemeinsam auf die Akte schauen. Sprechen Sie mich an, bevor Sie eine Aussage machen.

Über Schuld entscheidet das Gericht, nicht die Öffentlichkeit

Die Unschuldsvermutung ist keine höfliche Floskel. Sie ist in Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert und folgt aus dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt ein Mensch als unschuldig und muss auch so behandelt werden. Das gilt für den Nachbarn, für die Presse, für Ermittlungsbehörden und für Gerichte gleichermaßen.

Daraus folgt eine Beweislastverteilung, die viele überrascht: Niemand muss seine Unschuld beweisen. Der Staat muss die Schuld beweisen, und zwar mit zulässigen Beweismitteln und mit einer Sicherheit, die vernünftige Zweifel ausschließt. Bleiben solche Zweifel, muss freigesprochen werden. Ein Freispruch aus Mangel an Beweisen ist rechtlich ein vollwertiger Freispruch, auch wenn die öffentliche Meinung darin gern etwas anderes sehen möchte.

Diese Ordnung ist kein Luxus. Sie ist der Schutz für jeden, der zu Unrecht in den Fokus gerät. Wie schnell das gehen kann und was dann tatsächlich hilft, zeige ich in meinem Beitrag darüber, was es bedeutet, unschuldig im Visier der Ermittler zu stehen.

Sie stehen zu Unrecht im Verdacht? Dann sollte Ihre Verteidigung im Ermittlungsverfahren beginnen und nicht erst im Gerichtssaal.

Der Staat hat große Macht und braucht deshalb Kontrolle

Der Staat darf mehr als jeder andere Akteur in unserer Gesellschaft. Er darf morgens um sechs Uhr die Wohnungstür öffnen lassen und Ihr gesamtes Zuhause durchsuchen. Er darf Computer, Mobiltelefone und Geschäftsunterlagen beschlagnahmen. Er darf Telefone überwachen, Konten sperren, Vermögen vorläufig sichern und Menschen in Untersuchungshaft nehmen, bevor ein Urteil gesprochen ist. Am Ende kann er jahrelange Freiheitsstrafen verhängen.

All das trifft Menschen, die rechtlich als unschuldig gelten. Genau deshalb ist jede dieser Befugnisse an Voraussetzungen gebunden: an einen richterlichen Beschluss, an einen bestimmten Verdachtsgrad, an die Verhältnismäßigkeit, an Belehrungspflichten und an Fristen. Wer über eine solche Macht verfügt, muss sich besonders genau an die eigenen Regeln halten. Sonst verliert das Ergebnis seine Legitimation.

Zwischen Staatsanwaltschaft und Beschuldigtem besteht kein Gleichgewicht. Auf der einen Seite stehen Polizei, Landeskriminalamt, Sachverständige und ein Apparat mit erheblichen Mitteln. Auf der anderen Seite steht ein Mensch, der oft zum ersten Mal in seinem Leben mit einem Strafverfahren zu tun hat. Der Verteidiger ist der Ausgleich dafür. Praktisch wird das etwa bei Hilfe bei Durchsuchungen, bei Hilfe bei Untersuchungshaft oder bei der Verteidigung bei Vermögensabschöpfung, wo binnen Tagen über wirtschaftliche Existenzen entschieden wird.

Nach einer Durchsuchung, einer Festnahme oder der Sicherung von Vermögen zählt jede Stunde. Melden Sie sich, auch außerhalb der Bürozeiten.

Was ich prüfe, auch wenn ein Mandant die Tat einräumt

Meine Aufgabe endet nicht, wenn ein Mandant mir sagt, er sei es gewesen. Sie beginnt dann erst richtig. Nach der Akteneinsicht arbeite ich vier Ebenen ab, und auf jeder dieser Ebenen entscheidet sich etwas Wesentliches.

  • Rechtmäßigkeit der Ermittlungen: Lag ein wirksamer Durchsuchungsbeschluss vor? Wurde ordnungsgemäß belehrt? Wurde bei der Vernehmung Druck ausgeübt, wurden Versprechungen gemacht oder Erschöpfung ausgenutzt?

  • Verwertbarkeit der Beweise: Nicht alles, was in der Akte liegt, darf verwertet werden. Beweisverwertungsverbote sind kein Formalismus, sondern die Sanktion für staatliches Fehlverhalten.

  • Rechtliche Bewertung: Ist es wirklich Raub oder nur Diebstahl? Mittäterschaft oder Beihilfe? Mord oder Totschlag? Liegt ein minder schwerer Fall vor? Der Sachverhalt ändert sich nicht, die Rechtsfolge sehr wohl.

  • Angemessenheit der Strafe: Strafzumessung ist Handwerk. Geständnis, Reue, Nachtatverhalten, Schadenswiedergutmachung, Täter-Opfer-Ausgleich, Verfahrensdauer und persönliche Verhältnisse fließen ein.

Wie sehr die Verwertbarkeit über den Ausgang entscheidet, zeigt die Diskussion um Anom-Handy-Daten und das Verwertungsverbot. Dieselbe Datenlage kann je nach rechtlicher Bewertung zu einer Verurteilung oder zu einer Einstellung führen. Wer solche Fragen nicht stellt, verteidigt nicht, sondern begleitet nur.

Auch die Strafmaßverteidigung ist echte Verteidigung. Zwischen einer Bewährungsstrafe und einer Haftstrafe liegt für den Betroffenen und seine Familie der Unterschied zwischen einem weitergehenden Leben und einem Bruch, von dem sich viele nie erholen.

Auch wenn der Vorwurf im Kern zutrifft, entscheidet die Verteidigung über das Ergebnis. Ich prüfe Ihren Fall auf allen vier Ebenen.

Wo die Grenzen der Strafverteidigung liegen

Konsequente Verteidigung ist nicht grenzenlos. Was mir verboten ist, ist klar und nicht verhandelbar. Ich darf keine Beweise fälschen oder verfälschen. Ich darf keine Beweismittel beiseiteschaffen. Ich darf Zeugen nicht beeinflussen und niemanden zu einer falschen Aussage oder zu einem Meineid anstiften. Wer das täte, würde sich selbst strafbar machen, unter anderem wegen Strafvereitelung nach § 258 StGB, wegen Urkundenfälschung oder wegen Anstiftung zur Falschaussage.

Erlaubt und geboten ist dagegen alles, was das Verfahrensrecht vorsieht. Ich darf meinem Mandanten raten zu schweigen. Ich darf Beweisanträge stellen, Widersprüche in Aussagen offenlegen, der Verwertung von Beweisen widersprechen, Sachverständige hinterfragen, Anträge auf Haftprüfung stellen und Rechtsmittel einlegen. Das ist keine Trickserei, sondern die im Gesetz vorgesehene Rollenverteilung.

Der Verteidiger ist Organ der Rechtspflege und zugleich einseitiger Beistand des Beschuldigten. Dieser Doppelcharakter irritiert manche. Er ist aber sinnvoll: Ich bin nicht Gehilfe des Gerichts und nicht verlängerter Arm der Staatsanwaltschaft. Meine Aufgabe ist es, den Staat daran zu erinnern, dass er sich an seine eigenen Regeln halten muss. Welche Vorschriften dabei im Einzelfall greifen, klären wir im allgemeinen Strafrecht gemeinsam.

Sie wollen wissen, was in Ihrem Verfahren rechtlich möglich ist? Ich sage Ihnen offen, welche Wege es gibt und welche nicht.

Vorverurteilung im Netz und was Sie jetzt tun sollten

In sozialen Netzwerken fällt das Urteil binnen Stunden. Ein Name, ein Screenshot, ein Videoausschnitt ohne Kontext, und die Verurteilung ist ausgesprochen, lange bevor irgendein Gericht die Akte gelesen hat. Die Folgen sind real: Kündigung, Verlust von Kunden, Anfeindungen gegen die Familie, Rückzug aus dem sozialen Umfeld. Selbst wenn ein Verfahren später eingestellt wird oder ein Freispruch ergeht, bleiben die Suchergebnisse.

Deshalb gehört der Umgang mit Öffentlichkeit heute zur Verteidigung dazu. Welche Möglichkeiten bei falscher und vorverurteilender Berichterstattung über Strafverfahren bestehen, habe ich gesondert dargestellt. Wie stark öffentlicher Druck auf ein laufendes Verfahren wirken kann, zeigt außerdem mein Beitrag zur Verteidigung im Spannungsfeld zwischen öffentlichem Druck und Rechtsstaat.

Niemand rechnet damit, in ein Strafverfahren zu geraten. Ein falscher Verdacht kann jeden treffen, durch eine Verwechslung, eine falsche Anzeige, ein missverstandenes Geschäft oder schlicht durch die Anwesenheit am falschen Ort. Wenn es passiert, entscheiden die ersten Stunden oft mehr als die spätere Hauptverhandlung.

  • Schweigen Sie zur Sache: Sie müssen nur Angaben zu Ihrer Person machen. Vollständiges Schweigen darf nicht zu Ihren Lasten gewertet werden. Eine spontane Erklärung ohne Aktenkenntnis schadet fast immer.

  • Unterschreiben Sie nichts: Weder Protokolle noch Einwilligungen in Durchsuchungen oder in die Herausgabe von Geräten.

  • Sprechen Sie nicht mit Beteiligten: Keine Nachrichten an Zeugen oder Geschädigte. Solche Chats landen später in der Akte und wirken belastend, auch wenn sie gut gemeint waren.

  • Verlangen Sie den Beschluss: Bei einer Durchsuchung widersetzen Sie sich nicht, lassen sich aber den Beschluss zeigen und rufen sofort einen Verteidiger an.

  • Reagieren Sie richtig auf eine Vorladung: Als Beschuldigter müssen Sie einer polizeilichen Vorladung nicht folgen. Bei einer Ladung durch die Staatsanwaltschaft gelten andere Regeln.

Was Sie im Einzelnen erwartet, habe ich unter Beratung bei einer Vorladung zusammengestellt. Einen kompakten Überblick über Ihre Rechte als Beschuldigter finden Sie ebenfalls auf meiner Website.

Strafverteidigung schützt nicht nur denjenigen, der eine Tat begangen hat. Sie schützt Unschuldige, zu Unrecht Beschuldigte und Menschen, die durch Vorverurteilung bereits alles verloren haben, bevor ein Gericht entschieden hat. Und niemand sollte glauben, dass ihn ein falscher Verdacht niemals treffen könnte.

Häufige Fragen:

Ja, und er muss es sogar. Jeder Beschuldigte hat nach § 137 Abs. 1 StPO das Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens eines Verteidigers zu bedienen. Ein Geständnis beendet weder das Verfahren noch die Prüfung. Es bleibt zu klären, ob die Ermittlungen rechtmäßig waren, ob die rechtliche Einordnung stimmt und welche Strafe angemessen ist. Gerade nach einem Geständnis entscheidet die Verteidigung häufig über Bewährung oder Haft.

Eine rechtliche Pflicht dazu gibt es nicht. Sinnvoll ist es trotzdem, denn ich kann Chancen und Risiken einer Strategie nur einschätzen, wenn ich weiß, womit zu rechnen ist. Alles, was Sie mir sagen, unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht. Ich darf und werde es nicht weitergeben, auch nicht gegenüber Gericht oder Staatsanwaltschaft.

Ich lege das Mandat deswegen nicht nieder. Ich darf dann allerdings nicht behaupten, Sie seien es nicht gewesen. Zulässig bleibt alles andere: die Beweislage prüfen, Verfahrensfehler rügen, der Verwertung von Beweisen widersprechen, die rechtliche Bewertung angreifen und auf ein angemessenes Strafmaß hinwirken. Verteidigung wird dadurch nicht kleiner, sondern nur anders.

Nein. Ein Verteidiger darf dem Gericht keine Tatsachen vorspiegeln, von denen er weiß, dass sie unwahr sind. Er darf jedoch schweigen, denn er ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und nicht zur Aufklärung. Zwischen aktivem Täuschen und dem Nutzen aller zulässigen Verteidigungsmittel liegt der entscheidende Unterschied.

Nein. Strafbar wird erst, wer die staatliche Strafverfolgung mit unerlaubten Mitteln vereitelt, etwa durch gefälschte Beweise, beiseitegeschaffte Beweismittel oder beeinflusste Zeugen. Das kann eine Strafvereitelung nach § 258 StGB sein. Die Nutzung prozessualer Rechte ist dagegen ausdrücklich vorgesehen und niemals strafbar.

Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt jeder Mensch als unschuldig. Sie müssen Ihre Unschuld nicht beweisen. Der Staat muss Ihre Schuld beweisen, mit zulässigen Beweismitteln und ohne vernünftige Zweifel. Bleiben Zweifel, muss das Gericht freisprechen. Die Unschuldsvermutung bindet auch Behörden und Medien in ihrer Darstellung.

Wenn Sie vollständig schweigen, darf daraus kein für Sie nachteiliger Schluss gezogen werden. Anders liegt es beim teilweisen Schweigen: Wer sich zu einzelnen Punkten äußert und zu anderen nicht, riskiert, dass das Gericht dieses Aussageverhalten würdigt. Deshalb sollte über eine Einlassung erst nach Akteneinsicht und gemeinsam mit dem Verteidiger entschieden werden.

Sie kommt in Betracht, wenn der Tatvorwurf im Kern nicht bestritten wird. Ziel ist dann die mildeste rechtlich vertretbare Rechtsfolge. Dazu gehören ein zum richtigen Zeitpunkt platziertes Geständnis, Schadenswiedergutmachung, ein Täter-Opfer-Ausgleich, therapeutische Maßnahmen und die sorgfältige Darstellung der persönlichen Verhältnisse. Häufig geht es dabei um die Frage der Bewährung.

Prüfen lassen sollten Sie zunächst, ob die Berichterstattung die Anforderungen an eine zulässige Verdachtsberichterstattung erfüllt. Bei identifizierender Darstellung, unwahren Tatsachenbehauptungen oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen kommen Gegendarstellung, Unterlassung, Löschung und Schadensersatz in Betracht. Wichtig ist schnelles Handeln und die Sicherung von Beweisen durch Screenshots mit Datum.

So früh wie möglich, idealerweise mit dem ersten Schreiben der Polizei und nicht erst zur Hauptverhandlung. Im Ermittlungsverfahren sind die Weichen noch offen: Hier lassen sich Einstellungen erreichen, Untersuchungshaft vermeiden, Beschlagnahmen angreifen und falsche Weichenstellungen verhindern. Über die Akteneinsicht erfahre ich, was tatsächlich gegen Sie vorliegt, bevor Sie sich äußern. Ein Verfahren, das gar nicht erst öffentlich wird, ist der beste Ausgang, den es gibt.

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