In Deutschland bietet das Rechtssystem mehrere Ansätze, um sich gegen falsche oder vorverurteilende Berichterstattung zu wehren:
1. Persönlichkeitsrecht
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG schützt die Würde und Privatsphäre eines Menschen. Eine falsche oder vorverurteilende Berichterstattung kann dieses Recht verletzen.
2. Presserecht
Gemäß § 6 Abs. 2 Landespressegesetze (z. B. für Bayern, NRW) sind Medien verpflichtet, sorgfältig zu recherchieren. Wird gegen diese journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen, kann eine Gegendarstellung (§ 10 LPG) verlangt werden.
3. Strafrechtliche Ansprüche
Wer falsche Tatsachenbehauptungen aufstellt oder weiterverbreitet, macht sich unter Umständen wegen Beleidigung (§185 StGB), übler Nachrede (§ 186 StGB) oder Verleumdung (§ 187 StGB) strafbar. Auch kommt eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild (§ 33 KUG) in Betracht.
4. Zivilrechtliche Ansprüche
Betroffene können anmahnen, also zivilrechtlich auf Unterlassung (§ 1004 BGB analog), Widerruf und Schadensersatz (§ 823 BGB) klagen. Zudem ist eine Geldentschädigung wegen einer schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung möglich. Auch haben sie einen Anspruch auf Richtigstellung.