Ich bin ausschließlich im Strafrecht tätig – und das aus voller Überzeugung. Während in vielen Kanzleien noch heute mehrere Rechtsgebiete unter einem Dach bearbeitet werden, habe ich mich bewusst für den klaren Fokus auf ein einziges Rechtsgebiet entschieden: das Strafrecht. Denn echte Exzellenz entsteht nur durch Spezialisierung.
Wer die bestmögliche Verteidigung bieten will, braucht mehr als juristisches Grundlagenwissen. Es braucht Erfahrung, ein geschultes Auge für Details, stetige Weiterbildung und tiefes Verständnis für die Dynamik strafrechtlicher Verfahren. Nur so lassen sich Chancen erkennen und konsequent nutzen. Deshalb war für mich früh klar, dass meine gesamte juristische Ausbildung auf das Strafrecht ausgerichtet sein muss – vom Studium bis zur anwaltlichen Praxis.
Neben dem allgemeinen Strafrecht liegt meine besondere Expertise in folgenden Bereichen:
Mein Ziel ist es, die Belastung eines öffentlichen Strafprozesses für meine Mandantinnen und Mandanten von Anfang an zu vermeiden. Ich setze bewusst früh an – oft deutlich früher als viele andere Strafverteidiger. Während diese ein öffentliches Verfahren häufig in Kauf nehmen, nutze ich gezielt die Möglichkeit, es gar nicht erst so weit kommen zu lassen.
Die besten Chancen bestehen, wenn Sie nach Erhalt einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter zunächst keine Aussage machen und wir Akteneinsicht beantragen. Auf dieser Grundlage entwickle ich gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Verteidigungsstrategie – taktisch durchdacht und juristisch präzise.
Ein zentraler Bestandteil dieser Strategie ist die Erstellung einer Schutzschrift: ein fachlich fundierter, individuell ausgearbeiteter Antrag an die Staatsanwaltschaft mit dem Ziel, eine Anklage zu verhindern.
Je nach Fall kann so – auch bei schwersten Vorwürfen – eine Einstellung des Verfahrens wegen fehlenden Tatverdachts erreicht werden: ein Ergebnis, das juristisch einem „großen Freispruch“ gleichkommt. In anderen Fällen strebe ich eine Einstellung wegen geringer Schuld oder gegen Auflagen an – mit hoher Erfolgsquote.
Was das für Sie bedeutet:
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Keine öffentliche Hauptverhandlung
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Keine mediale Aufmerksamkeit oder Rufschädigung
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Keine Vorstrafe oder Eintragung im Führungszeugnis
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Kein Stigma – sondern ein klarer Schnitt
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Vor allem: Ihre Freiheit bleibt gewahrt
Juristische Qualität auf höchstem Niveau
Meine Schriftsätze sind keine bloßen Schreiben – sie beruhen auf tiefer Kenntnis des materiellen Strafrechts, der strafprozessualen Feinheiten, der Beweiswürdigung und auf langjähriger forensischer Erfahrung. Jeder Antrag enthält:
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Eine präzise Darstellung des Sachverhalts basierend auf der Aktenlage
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Ggf. gezielte Angriffe auf belastende Aussagen – unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesgerichtshofs zur Aussagepsychologie
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Eine differenzierte rechtliche Argumentation, die Schwächen der Ermittlungen sichtbar macht
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Ein wissenschaftliches Fundament mit Literatur- und Rechtsprechungsnachweisen
3. Fachliche Exzellenz ist kein Zufall – sie ist mein Anspruch
Ich stehe für eine Strafverteidigung auf höchstem fachlichem Niveau – fundiert, strategisch und immer auf Augenhöhe mit Justiz, Staatsanwaltschaft und Gutachtern. Mein Anspruch ist es, jeden Fall nicht nur rechtlich korrekt, sondern mit Tiefenschärfe, Präzision und Weitblick zu führen.
Meine juristische Laufbahn war von Beginn an auf Exzellenz ausgerichtet. Bereits im Staatsexamen gehörte ich zu den Jahrgangsbesten mit der Befähigung zum Richteramt. Meine strafrechtliche Dissertation wurde mit einem Promotionsstipendium gefördert, mit summa cum laude bewertet und für ihre wissenschaftliche Relevanz ausgezeichnet.
Doch akademische Qualifikation allein reicht mir nicht. Ich bilde mich stetig fort, halte selbst Fachvorträge und publiziere zu ausgewählten strafrechtlichen Themen – insbesondere in den Bereichen Strafprozessrecht, Aussagepsychologie und forensische Taktik. Mein Wissen gebe ich auch als Dozent weiter – unter anderem an Rechtsreferendare, Rechtsanwälte und Fachanwälte im Strafrecht.
Was mich vor allem auszeichnet, ist die Verbindung aus Theorie und Praxis: Ich verfüge über eine mehr als zehnjährige Erfahrung in der Strafverteidigung und habe bundesweit eine Vielzahl komplexer Verfahren begleitet – von wirtschaftsstrafrechtlichen Großverfahren über medienbegleitete Ermittlungen bis hin zu sensiblen Sexual- und Medizinstrafverfahren.
Strategisch. Wissenschaftlich. Weitreichend.
Ich arbeite nicht nur im Fall – ich arbeite am Fall: mit systematischer Herangehensweise, klarer Struktur und fundierter juristischer Analyse. Meine Schriftsätze basieren nicht auf Vermutungen, sondern auf überprüfbaren Argumenten, fundierter Rechtsprechung und wissenschaftlicher Literatur. Gleichzeitig nutze ich mein eigenes, über Jahre aufgebautes Wissens- und Dokumentenmanagement, um in jedem Mandat effizient und zielsicher agieren zu können.
Mediale Verfahren: Diskretion und Kontrolle
In Verfahren mit öffentlichem Interesse zählt nicht nur das, was im Gerichtssaal gesagt wird. Ich verfüge über die nötige Erfahrung im Umgang mit den Medien – strategisch, diskret und schützend. Die öffentliche Wahrnehmung kann ein Verfahren entscheidend beeinflussen – umso wichtiger ist ein souveräner, gut geplanter Umgang mit Presse und Öffentlichkeit.
Für mich gilt: Strafverteidigung ist kein Job – sondern eine Berufung.
4. Leidenschaft, Einsatz und ein unerschütterlicher Wille zur Verteidigung