Dr. Frank K. Peter Rechtsanwalt - Persönliche Betreuung und Fachkompetenz für Ihre rechtlichen Belange

Rechtsanwalt Dr. jur. Frank K. Peter

Ihr Fachanwalt im Strafrecht

Ihre Rechtsanwaltskanzlei: Persönliche Betreuung und Fachkompetenz für Ihre rechtlichen Belange

Meine Kanzlei ist Ihre Anlaufstelle zur Lösung Ihrer strafrechtlichen Probleme. Ich verstehe mich nicht als Rechts- oder Anwaltsfabrik, sondern biete Ihnen eine persönliche, fachgerechte und individuelle Betreuung. Dank meiner individuellen Spezialisierung und langjährigen Berufserfahrung kann ich Ihnen qualifizierte Rechtsberatung garantieren.

Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch in meiner zentral gelegenen Kanzlei einen Termin. Alternativ können Sie mich über die Online-Kontaktaufnahme oder per Email kontaktieren. Meine Kanzleiräume befinden sich im Europahaus in der Fußgängerzone Worms, nur 2 Minuten zu Fuß vom Hauptbahnhof entfernt. Parkmöglichkeiten finden Sie in der Kaiserpassage Worms in der Friedrichstraße oder im Parkhaus am Bahnhof in der Kriemhildenstr. 20, 67547 Worms. Ich stehe Ihnen zur Seite, um Ihre rechtlichen Anliegen kompetent zu lösen.

10 Gründe für Rechtsanwalt Dr. Frank Peter

1. Konsequent spezialisiert auf Strafrecht

Ich bin ausschließlich im Strafrecht tätig – und das aus voller Überzeugung. Während in vielen Kanzleien noch heute mehrere Rechtsgebiete unter einem Dach bearbeitet werden, habe ich mich bewusst für den klaren Fokus auf ein einziges Rechtsgebiet entschieden: das Strafrecht. Denn echte Exzellenz entsteht nur durch Spezialisierung.

Wer die bestmögliche Verteidigung bieten will, braucht mehr als juristisches Grundlagenwissen. Es braucht Erfahrung, ein geschultes Auge für Details, stetige Weiterbildung und tiefes Verständnis für die Dynamik strafrechtlicher Verfahren. Nur so lassen sich Chancen erkennen und konsequent nutzen. Deshalb war für mich früh klar, dass meine gesamte juristische Ausbildung auf das Strafrecht ausgerichtet sein muss – vom Studium bis zur anwaltlichen Praxis.

Meine Schwerpunkte innerhalb des Strafrechts:

Neben dem allgemeinen Strafrecht liegt meine besondere Expertise in folgenden Bereichen:

  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Kapitalstrafrecht
  • Sexualstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht

 

2. Meine Methode: Gerichtsverhandlung verhindern

Mein Ziel ist es, die Belastung eines öffentlichen Strafprozesses für meine Mandantinnen und Mandanten von Anfang an zu vermeiden. Ich setze bewusst früh an – oft deutlich früher als viele andere Strafverteidiger. Während diese ein öffentliches Verfahren häufig in Kauf nehmen, nutze ich gezielt die Möglichkeit, es gar nicht erst so weit kommen zu lassen.

Die besten Chancen bestehen, wenn Sie nach Erhalt einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter zunächst keine Aussage machen und wir Akteneinsicht beantragen. Auf dieser Grundlage entwickle ich gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Verteidigungsstrategie – taktisch durchdacht und juristisch präzise.

Ein zentraler Bestandteil dieser Strategie ist die Erstellung einer Schutzschrift: ein fachlich fundierter, individuell ausgearbeiteter Antrag an die Staatsanwaltschaft mit dem Ziel, eine Anklage zu verhindern.

Je nach Fall kann so – auch bei schwersten Vorwürfen – eine Einstellung des Verfahrens wegen fehlenden Tatverdachts erreicht werden: ein Ergebnis, das juristisch einem „großen Freispruch“ gleichkommt. In anderen Fällen strebe ich eine Einstellung wegen geringer Schuld oder gegen Auflagen an – mit hoher Erfolgsquote.

Was das für Sie bedeutet:

  • Keine öffentliche Hauptverhandlung

  • Keine mediale Aufmerksamkeit oder Rufschädigung

  • Keine Vorstrafe oder Eintragung im Führungszeugnis

  • Kein Stigma – sondern ein klarer Schnitt

  • Vor allem: Ihre Freiheit bleibt gewahrt

Juristische Qualität auf höchstem Niveau

Meine Schriftsätze sind keine bloßen Schreiben – sie beruhen auf tiefer Kenntnis des materiellen Strafrechts, der strafprozessualen Feinheiten, der Beweiswürdigung und auf langjähriger forensischer Erfahrung. Jeder Antrag enthält:

  • Eine präzise Darstellung des Sachverhalts basierend auf der Aktenlage

  • Ggf. gezielte Angriffe auf belastende Aussagen – unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesgerichtshofs zur Aussagepsychologie

  • Eine differenzierte rechtliche Argumentation, die Schwächen der Ermittlungen sichtbar macht

  • Ein wissenschaftliches Fundament mit Literatur- und Rechtsprechungsnachweisen

3. Fachliche Exzellenz ist kein Zufall – sie ist mein Anspruch

Ich stehe für eine Strafverteidigung auf höchstem fachlichem Niveau – fundiert, strategisch und immer auf Augenhöhe mit Justiz, Staatsanwaltschaft und Gutachtern. Mein Anspruch ist es, jeden Fall nicht nur rechtlich korrekt, sondern mit Tiefenschärfe, Präzision und Weitblick zu führen.

Meine juristische Laufbahn war von Beginn an auf Exzellenz ausgerichtet. Bereits im Staatsexamen gehörte ich zu den Jahrgangsbesten mit der Befähigung zum Richteramt. Meine strafrechtliche Dissertation wurde mit einem Promotionsstipendium gefördert, mit summa cum laude bewertet und für ihre wissenschaftliche Relevanz ausgezeichnet.

Doch akademische Qualifikation allein reicht mir nicht. Ich bilde mich stetig fort, halte selbst Fachvorträge und publiziere zu ausgewählten strafrechtlichen Themen – insbesondere in den Bereichen Strafprozessrecht, Aussagepsychologie und forensische Taktik. Mein Wissen gebe ich auch als Dozent weiter – unter anderem an Rechtsreferendare, Rechtsanwälte und Fachanwälte im Strafrecht.

Was mich vor allem auszeichnet, ist die Verbindung aus Theorie und Praxis: Ich verfüge über eine mehr als zehnjährige Erfahrung in der Strafverteidigung und habe bundesweit eine Vielzahl komplexer Verfahren begleitet – von wirtschaftsstrafrechtlichen Großverfahren über medienbegleitete Ermittlungen bis hin zu sensiblen Sexual- und Medizinstrafverfahren.

Strategisch. Wissenschaftlich. Weitreichend.

Ich arbeite nicht nur im Fall – ich arbeite am Fall: mit systematischer Herangehensweise, klarer Struktur und fundierter juristischer Analyse. Meine Schriftsätze basieren nicht auf Vermutungen, sondern auf überprüfbaren Argumenten, fundierter Rechtsprechung und wissenschaftlicher Literatur. Gleichzeitig nutze ich mein eigenes, über Jahre aufgebautes Wissens- und Dokumentenmanagement, um in jedem Mandat effizient und zielsicher agieren zu können.

Mediale Verfahren: Diskretion und Kontrolle

In Verfahren mit öffentlichem Interesse zählt nicht nur das, was im Gerichtssaal gesagt wird. Ich verfüge über die nötige Erfahrung im Umgang mit den Medien – strategisch, diskret und schützend. Die öffentliche Wahrnehmung kann ein Verfahren entscheidend beeinflussen – umso wichtiger ist ein souveräner, gut geplanter Umgang mit Presse und Öffentlichkeit.

Für mich gilt: Strafverteidigung ist kein Job – sondern eine Berufung.

4. Leidenschaft, Einsatz und ein unerschütterlicher Wille zur Verteidigung

Ich kämpfe – schriftlich und vor Gericht. Wenn es zur Hauptverhandlung kommt, vertrete ich die Interessen meiner Mandantinnen und Mandanten mit maximalem Einsatz, juristischem Know-how und der nötigen taktischen Härte. Ich bin nicht neutral, nicht ausgleichend – ich bin ausschließlich auf Ihrer Seite.

Gut vorbereitet, fachlich präzise und mit einem feinen Gespür für die Dynamik eines Strafprozesses reagiere ich auch auf unvorhersehbare Wendungen im Verfahren – ob durch spontane Zeugenäußerungen, richterliche Interventionen oder plötzliche Beweisanträge der Staatsanwaltschaft.

Ich beherrsche das gesamte Spektrum der Verteidigung: den klugen, diplomatisch geführten Dialog ebenso wie den konsequenten Angriff auf fehlerhafte Indizien und unhaltbare Anklagekonstruktionen. Entscheidend ist nicht, welchen Stil man bevorzugt – entscheidend ist, zu wissen, wann welcher Stil der richtige ist. Mein Ziel ist klar: Ihre Freiheit. Dafür setze ich alles ein.

Strafverteidigung ist kein Beruf. Es ist meine Berufung.

Ich mache diesen Job nicht, weil er bequem ist oder gesellschaftliche Anerkennung bringt. Ich mache ihn, weil ich dafür brenne. Ich verteidige mit Leidenschaft – unabhängig davon, ob es um ein vermeintlich kleines Delikt oder ein hochkomplexes Verfahren geht. Jeder Mensch hat das Recht auf eine starke Verteidigung. Und genau das biete ich.

 

5. Top-Bewertungen und messbarer Erfolg

Unsere nachgewiesene Fachkompetenz haben wir Ihnen bereits anhand klarer Fakten vorgestellt. Doch viel entscheidender ist: Was sagen die Menschen, die uns ihr Vertrauen geschenkt haben?

Zum vierten Mal in Folge wurde ich als TOP Kanzlei im Strafrecht ausgezeichnet – eine Anerkennung, über die ich mich sehr freue und die mich in meiner täglichen Arbeit bestätigt. Für mich ist das nicht nur ein Zeichen für fachliche Kompetenz, sondern vor allem auch für das Vertrauen, das mir meine Mandantinnen und Mandanten entgegenbringen. Diese Auszeichnung motiviert mich, auch weiterhin mit voller Überzeugung, Erfahrung und Engagement für die Rechte meiner Mandanten einzustehen – gerade dann, wenn es besonders schwierig wird.

6. Vertrauen und echte menschliche Begleitung

Wenn Sie mit einem Strafverfahren konfrontiert sind, geraten Sie unweigerlich in eine der belastendsten Situationen Ihres Lebens. Ganz gleich, ob Sie unschuldig sind oder einen Fehler gemacht haben – plötzlich steht viel auf dem Spiel: Ihre Freiheit, Ihre berufliche Zukunft, Ihre wirtschaftliche Existenz und Ihr Ruf.

Ich weiß, wie sich das anfühlt. Und ich weiß auch: Wer jetzt allein dasteht, verliert schnell die Orientierung. Das Strafrecht ist komplex, die Ermittlungsbehörden wirken übermächtig – und der Druck ist enorm.

Deshalb verstehe ich meine Rolle nicht nur als juristischer Beistand, sondern auch als menschlicher Anker. Ich bin an Ihrer Seite – vom ersten Moment an. Ich möchte, dass Sie nach unserem ersten Gespräch spüren:
„Jetzt ist da jemand, der sich auskennt. Einer, der kämpft. Und dem ich vertrauen kann.“

Diese Verlässlichkeit ist nicht bloß ein Versprechen – sie ist mein Anspruch. Viele meiner Mandantinnen und Mandanten sagen mir, dass allein unser erstes Gespräch ihnen wieder Ruhe gegeben hat. Und wenn wir am Ende des Weges den Einstellungsbescheid oder einen Freispruch in den Händen halten, ist das nicht nur ein juristischer Erfolg – sondern oft auch die Befreiung von einer tiefen seelischen Last.

Ich höre zu. Ich nehme mir Zeit. Ich spreche mit Ihnen offen – und ich bewahre, was im Strafrecht selten ist: das Menschliche. Denn nur wer sich verstanden und ernst genommen fühlt, kann den Weg durch ein Strafverfahren auch psychisch durchstehen.

Strafverteidigung bedeutet für mich: Fachliche Stärke – und menschliche Nähe.

 

7. Verlässliche Strafverteidigung – mit fairen und transparenten Kosten

Gute Strafverteidigung hat ihren Preis – schlechte kommt Sie am Ende deutlich teurer. Wer in einem Strafverfahren falsch oder gar nicht verteidigt wird, riskiert nicht nur Geld, sondern oft auch seine Freiheit, seinen Ruf und seine Zukunft.

Mir ist wichtig, dass Sie von Anfang an Klarheit haben. In einem unverbindlichen Erstgespräch kläre ich Sie offen über alle anfallenden Kosten auf. Sie wissen genau, was auf Sie zukommt – ohne Kleingedrucktes, ohne böse Überraschungen.

Ich arbeite in der Regel mit fair kalkulierten Pauschalhonoraren. Das bedeutet: Sie zahlen einen festen Betrag für meine komplette Tätigkeit im Ermittlungsverfahren. Darin enthalten sind zum Beispiel:

  • Absage des Polizeitermins

  • Antrag auf Akteneinsicht

  • Gründliche Auswertung der Ermittlungsakte

  • Erstellung und Abstimmung eines fundierten Schriftsatzes zur Verfahrenseinstellung (Schutzschrift)

  • Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft – auch mündlich

  • Weitere Anträge und Nachbesserungen, wenn neue Ermittlungen erfolgen

Egal wie sich das Verfahren entwickelt – alles ist abgedeckt. Sie behalten die volle Kontrolle über Ihre Kosten, und ich kann mich uneingeschränkt auf Ihre Verteidigung konzentrieren.

Die konkrete Höhe der Pauschale richtet sich nach dem Umfang des Vorwurfs und dem zu erwartenden Aufwand. In den meisten Fällen ist auch eine Ratenzahlung möglich. Wir sprechen offen miteinander und finden eine Lösung, die für beide Seiten fair ist.

Versteckte oder nachträglich auftauchende Kosten? Gibt es bei mir nicht.

Und wenn Sie zwischendurch Fragen oder Unsicherheiten haben – fragen Sie. Ich bin da. Ohne dass irgendwo die Uhr mitläuft.

8. Individuell. Bundesweit. Vernetzt. Schnell. – Mein Anspruch an moderne Strafverteidigung

Individuelle Strategie statt Standardlösung
Jeder Fall ist anders – deshalb arbeite ich nie nach Schema F. Gemeinsam mit Ihnen entwickle ich eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, die auf den konkreten Vorwurf, die Beweislage und Ihre persönliche Situation abgestimmt ist. Dabei greife ich auf langjährige Erfahrung, umfangreiches Fallwissen und ein strukturiertes internes Wissensmanagement zurück. So sichere ich eine punktgenaue und effiziente Bearbeitung Ihres Mandats.

Verteidigung – überall dort, wo Sie mich brauchen
Ich verteidige bundesweit – unabhängig vom Gerichtsstand. Dank digitaler Infrastruktur und klarer Prozesse ist es in vielen Fällen möglich, belastende öffentliche Verhandlungen durch gezielte schriftliche Anträge zu verhindern. Sollte es dennoch zur Hauptverhandlung kommen, bin ich persönlich vor Ort – an jedem Gericht in Deutschland. Ob regional oder überregional: Ich setze mich überall mit der gleichen Konsequenz und Qualität für Sie ein.

Verzahnte Expertise durch bewährte Kooperationen
Strafverfahren stehen oft nicht für sich allein. Häufig laufen parallel arbeits-, zivil- oder verwaltungsrechtliche Verfahren – etwa bei Vorwürfen am Arbeitsplatz oder bei Schmerzensgeldforderungen. In solchen Fällen profitieren Sie von meinem engen Kooperationsnetzwerk, insbesondere mit der renommierten Kanzlei H/T Causa Civilis unter der Leitung von Rechtsanwalt und Notar Jan-Christian Thum-Raithel. So können wir Sie auch in angrenzenden Rechtsgebieten aus einer Hand vertreten – abgestimmt, effizient und diskret.

Schnell. Persönlich. Digital.
In Strafverfahren zählt jede Stunde. Nach Erhalt einer Vorladung oder einer Durchsuchung sollten Sie keine Zeit verlieren. Sie erhalten bei mir umgehend einen vertraulichen Gesprächstermin, oft noch am selben Tag. Ich kümmere mich sofort um die Absage von Vernehmungsterminen und beantrage Akteneinsicht. Unterstützt werde ich von einem erfahrenen Team, das auf Strafrecht spezialisiert ist – diskret, professionell und serviceorientiert. Auf Wunsch läuft die gesamte Kommunikation digital, sicher und verschlüsselt. So bleibt der Kopf frei – für Ihre Verteidigung.

9. Mein Team – Ihr Vorteil im Strafverfahren

Mit meinem Team biete ich Ihnen entscheidende Vorteile, die Sie bei einem Einzelanwalt im Strafrecht oft nicht finden:

  1. Vier-Augen-Prinzip bei komplexen Verfahren
    In anspruchsvollen Fällen arbeiten wir grundsätzlich nach dem Vier-Augen-Prinzip. So werden wichtige Entscheidungen immer gemeinsam getroffen und aus mehreren Perspektiven geprüft – für ein noch sichereres Ergebnis.

  2. Spezialisten für jedes Teilgebiet
    Strafrecht ist vielfältig – deshalb habe ich in meinem Team für jedes strafrechtliche Teilgebiet die passende Expertise gebündelt. So profitieren Sie von spezialisierter Beratung und maßgeschneiderter Verteidigung.

  3. Gemeinsame Verteidigung bei mehreren Beschuldigten
    Besonders relevant wird Teamarbeit, wenn mehrere Beschuldigte in einem Verfahren involviert sind. Berufsrechtlich darf ein Verteidiger nie mehr als eine Person im selben Strafverfahren vertreten (§ 146 StPO). Sobald ich durch einen Beschuldigten mandatiert bin, wäre mir der Zugang zu den Akten anderer Beteiligter verwehrt. Häufig aber verfolgen mehrere Betroffene – etwa Geschäftspartner, Ehepaare oder Freunde – dieselben Interessen. Wenn in solchen Fällen verschiedene Kanzleien eingeschaltet werden müssen, entstehen nicht selten Widersprüche und ein erhöhter Abstimmungsaufwand.
    Mein Team ermöglicht eine abgestimmte Mehrfachverteidigung aus einer Hand – natürlich nur bei bestehender Interessengleichheit. So bleibt die Verteidigungslinie einheitlich, kosteneffizient und strategisch stark. In zahlreichen Verfahren konnten wir so bereits mehrere Beschuldigte erfolgreich vertreten.

10. Bundesweit stark – regional präsent

Ich verteidige bundesweit – mit meinem Team an Ihrer Seite. Über unsere Standorte bin ich in vielen Regionen auch persönlich für Sie erreichbar. Gleichzeitig übernehme ich Verfahren vor Gerichten in ganz Deutschland – unabhängig davon, wo Sie wohnen oder welches Gericht zuständig ist.

In vielen Fällen lässt sich ein öffentlicher Strafprozess durch fundierte Schutzschriften im schriftlichen Verfahren vermeiden. Wenn das gelingt, spielt es keine Rolle, wo die zuständige Staatsanwaltschaft sitzt – entscheidend ist allein die Qualität der Verteidigung. Im Gegensatz zu rein regional arbeitenden Kanzleien kenne ich keine Zurückhaltung gegenüber auswärtigen Gerichten. Ich verteidige dort, wo Sie mich brauchen – ohne Beißhemmung, aber mit klarer Linie.

Dank meines Standortnetzwerks und eines hohen digitalen Standards kann ich mein Versprechen überall in Deutschland einlösen: Ich bin für Sie da. Ich verteidige Ihre Rechte – entschlossen, fachlich exzellent und ohne Kompromisse.

Nehmen Sie Kontakt auf!

Ich kümmere mich persönlich um Ihr Anliegen.

Rechtsgebiete

Betäubungsmittelstrafrecht-Mobile
Wirtschaftsstrafrecht-Mobile
Kapitalstrafrecht-Mobile

Dienstleistungen

Untersuchungshaft-Mobile
Durchsuchung-Mobile
Vergewaltigung-Mobile

Gerne für Sie erreichbar

Kontakt

Ihr Rechtsanwalt Dr. Frank K. Peter.

Adresse

Dr. Frank K. Peter Rechtsanwalt Worms (Hauptsitz)
Wilhelm-Leuschner-Str. 2
67547 Worms

Dr. Frank K. Peter Rechtsanwalt Frankfurt
Opernplatz
60313 Frankfurt am Main

Email: mail@doc-peter.de

Tel. 062419249992

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