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Widerruf der Strafaussetzung auf Bewährung wegen krimineller Lebensführung - Was droht Verurteilten?

Fachbeitrag im Strafrecht

Widerruf der Strafaussetzung auf Bewährung aufgrund einer kriminellen Lebensführung – Welche Konsequenzen erwarten Verurteilte?

Wenn ich eine Strafaussetzung zur Bewährung erhalte, erhalte ich eine zweite Chance, muss jedoch bestimmte Auflagen erfüllen. Sollten während der Bewährungszeit neue Straftaten begangen werden, kann dies gravierende Konsequenzen nach sich ziehen: Die Strafaussetzung auf Bewährung kann widerrufen werden.

Widerruf der Strafaussetzung auf Bewährung nach einer neuen schweren Straftat – Beispiel aus der Praxis

Im vorliegenden Fall wurde der Beschwerdeführer vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main wegen eines Kriegsverbrechens gegen Personen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die verbleibende Strafe wurde unter Strafaussetzung zur Bewährung gestellt. Die Bewährungszeit wurde auf fünf Jahre festgelegt und durch einen Bewährungshelfer begleitet.

  • Verlängerung der Bewährung aufgrund neuer Straftaten und Verstoß gegen Weisungen

    • Im weiteren Verlauf beging der Verurteilte in zwei Fällen das Fahren ohne Fahrerlaubnis und verstieß gegen die auferlegten Bewährungsweisungen.

    • Daraufhin verlängerte das Oberlandesgericht die Bewährungszeit auf sechs Jahre.

  • Widerruf der Bewährung nach erneuter schwerer Straftat

    • Während der verlängerten Bewährungszeit verurteilte mich das Gericht erneut – diesmal wegen bandenmäßigen Handelns mit Betäubungsmitteln sowie Handelns mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.

    • Aufgrund dieser erheblichen neuen Straftaten widerrief das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Strafaussetzung auf Bewährung.

Wer während der Bewährungszeit erneut schwer straffällig wird, riskiert den Widerruf der Strafaussetzung. Als erfahrener Rechtsanwalt im Strafrecht berate ich Sie bundesweit im Bewährungsverfahren, prüfe Verteidigungsstrategien und setze mich für den Erhalt Ihrer Freiheit ein.

Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung – Neueste Entscheidung des BGH vom 19.09.2024 (StB 42/24)

In seinem Beschluss vom 19. September 2024 (StB 42/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die sofortige Beschwerde eines Verurteilten gegen den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zurückgewiesen.

  • Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde – keine Begründetheit

    • Die sofortige Beschwerde war zwar zulässig, jedoch nicht begründet.

    • Nach Ansicht des BGH lagen die Voraussetzungen für den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung gemäß §§ 57 Abs. 5 Satz 1, 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB vor.

  • Neue Straftat begründet Widerruf – keine Einschränkung durch Tatart oder Zusammenhang

    • Gemäß § 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB ist die Strafaussetzung zu widerrufen, wenn die verurteilte Person während der Bewährungszeit eine neue Straftat begeht und dadurch zeigt, dass die ursprüngliche Kriminalprognose verfehlt war.

    • Im vorliegenden Fall hatte der Verurteilte während der verlängerten Bewährungszeit Betäubungsmitteldelikte in nicht geringer Menge begangen.

    • Dies ließ nach Auffassung des Gerichts erkennen, dass die ursprüngliche Erwartung künftiger Straffreiheit enttäuscht wurde.

    • Eine neue Prognoseentscheidung ergab, dass der Verurteilte weiterhin eine kriminelle Lebensführung an den Tag legt.

  • Der BGH stellte klar, dass für den Widerruf der Bewährung keine inhaltliche oder kriminologische Verbindung zwischen der ursprünglichen und der neuen Tat erforderlich ist.

    • Weder der Gesetzeswortlaut noch die Systematik der §§ 56f, 57 StGB sehen eine solche Einschränkung vor.

    • Entscheidend ist allein, dass jede neue Straftat während der Bewährungszeit die Prognose künftiger Straffreiheit infrage stellt – unabhängig von Tatart oder Schwere.

  • Fazit: BGH bestätigt harte Linie beim Bewährungswiderruf – neue Straftat genügt für negative Prognose

    • Diese Entscheidung verdeutlicht: Bewährungsauflagen müssen konsequent eingehalten werden, und jede neue Straftat – unabhängig vom Zusammenhang zur Ursprungsstrafe – kann den Widerruf der Strafaussetzung nach sich ziehen.

Wer eine Strafaussetzung zur Bewährung erhält, bekommt eine zweite Chance, muss jedoch bestimmte Auflagen einhalten. Wenn es während der Bewährungszeit zu neuen Straftaten kommt, können die Konsequenzen gravierend sein: Die Strafaussetzung auf Bewährung kann widerrufen werden.

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