In Deutschland ist der Besitz und die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte strafbar (§ 184b StGB) und wird streng geahndet. Bereits das Herunterladen, Speichern oder Anschauen entsprechender Dateien erfüllt den Straftatbestand – unabhängig von persönlichen Neigungen. Auch das Weiterleiten in Messenger-Gruppen oder der bloße Empfang solcher Inhalte kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Strafrahmen reichen von mindestens sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.
Im Strafverfahren stehen die Rechte des Beschuldigten an erster Stelle – und das wichtigste davon ist das Recht auf Schweigen.
Sie sind nicht verpflichtet, Zugangsdaten, Passwörter oder PIN-Codes für Computer, Smartphones oder verschlüsselte Datenträger preiszugeben. Ohne Ihre freiwillige Mitwirkung müssen Ermittlungsbehörden selbst nachweisen, wem welches Gerät oder welcher Account zugeordnet werden kann. Eine vorschnelle Kooperation, wie das Herausgeben von Passwörtern oder spontane Aussagen, erleichtert lediglich den Ermittlern die Arbeit und erschwert Ihre Verteidigung erheblich.
Nehmen Sie niemals eine polizeiliche Vorladung wahr, ohne zuvor rechtlichen Rat einzuholen. Jede unbedachte Äußerung kann gegen Sie verwendet werden und Ihre Verteidigungschancen massiv einschränken.
Als erfahrener Strafverteidiger mit über 25 Jahren Praxis erkläre ich komplexe juristische Zusammenhänge verständlich, professionell und auf den Punkt – damit Sie genau wissen, welche Schritte zu Ihrem Schutz notwendig sind.