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Ungültige Verkehrsschilder: Wann ein Tempolimit keine Wirkung entfaltet

Fachbeitrag im Verkehrsstrafrecht

Ungültige Verkehrsschilder: Wann ein Tempolimit keine Wirkung entfaltet

Nicht jedes Verkehrsschild ist verbindlich – und das kann entscheidend sein.

Mit Urteil vom 03.06.2025 (Az. 2 OWi 4211 Js 4445/25) hat das Amtsgericht Landstuhl klargestellt: Ein Tempolimit ohne zugrundeliegende verkehrsbehördliche Anordnung hat keine rechtliche Wirkung – und darf daher ignoriert werden, ohne dass ein Bußgeld verhängt werden kann.

Was war passiert?

Dem Betroffenen wurde vorgeworfen, auf einer Landstraße außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um satte 71 km/h überschritten zu haben – gemessen wurden 141 km/h (nach Toleranzabzug).

In der Verhandlung kam jedoch ans Licht: Zwar stand das Tempolimit-Schild an der Straße – es fehlte aber die notwendige behördliche Anordnung. Das Schild war also schlichtweg rechtswidrig.

Rechtlicher Hintergrund:

Verkehrszeichen gelten als Allgemeinverfügungen (§ 35 Satz 2 VwVfG). Ohne eine gültige behördliche Anordnung fehlt diesen Schildern jedoch die rechtliche Grundlage – sie entfalten keine Bindungswirkung. Ob es sich dabei um einen „Nichtakt“ oder einen nichtigen Verwaltungsakt (§ 44 VwVfG) handelt, ließ das Gericht offen. Entscheidend ist: Ein ungültiges Schild muss nicht befolgt werden – es kann keine Sanktion rechtfertigen.

 

Die Konsequenz im Urteil:

Da das Tempolimit von 70 km/h rechtlich unwirksam war, konnte dem Betroffenen nur eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h über der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zur Last gelegt werden – deutlich weniger gravierend als ursprünglich behauptet.

Was bedeutet das für Autofahrerinnen und Autofahrer?

Nicht jedes Tempolimit ist rechtlich verbindlich. Nur wenn eine Verkehrsanordnung vorliegt, entfalten Verkehrsschilder rechtliche Wirkung – und nur dann darf ein Verstoß auch geahndet werden.

Im Zweifel: Verteidigung lohnt sich.

Sie haben Zweifel an der Gültigkeit eines Verkehrsschilds? Dann sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.

Ich bin Dr. Frank Peter, Strafverteidiger mit über 25 Jahren Erfahrung im Verkehrsrecht. Ich prüfe für Sie, ob ein Tempolimit tatsächlich rechtlich wirksam angeordnet wurde – und setze mich dafür ein, unrechtmäßige Bußgelder abzuwehren.

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