a) Anzeige erstatten und informiert bleiben
Als Opfer können Sie jederzeit Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, haben Sie gemäß § 406d StPO das Recht, über den Stand des Verfahrens und wesentliche Ermittlungsergebnisse informiert zu werden.
b) Nebenklage – aktive Beteiligung am Strafprozess
Bei schweren Straftaten – etwa bei einem bewaffneten Raub – haben Sie die Möglichkeit, sich dem Verfahren als Nebenkläger anzuschließen. Dadurch erhalten Sie unter anderem Einsicht in die Ermittlungsakten, dürfen an Vernehmungen teilnehmen, eigene Beweisanträge stellen und gegen gerichtliche Entscheidungen Rechtsmittel einlegen. So können Sie das Strafverfahren aktiv mitgestalten.
c) Recht auf anwaltliche Vertretung
Opfer bestimmter schwerer Straftaten haben Anspruch auf einen sogenannten Opferanwalt, der ihnen zur Seite gestellt wird (§ 397a StPO). Dieser begleitet Sie durch das Verfahren und setzt Ihre Rechte konsequent durch.
d) Schadensersatz und Schmerzensgeld im Adhäsionsverfahren
Schon im Strafprozess selbst können Sie finanzielle Ansprüche – wie Schmerzensgeld oder Ersatz materieller Schäden – direkt gegen die Täter geltend machen (§§ 403 ff. StPO). Dieses sogenannte Adhäsionsverfahren erspart ein zusätzliches Zivilverfahren.
e) Staatliche Entschädigung
Unabhängig davon, ob der Täter ermittelt oder verurteilt wird, kann Ihnen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) eine Entschädigung durch den Staat zustehen – etwa für erlittene gesundheitliche oder psychische Schäden.