Dr. Frank K. Peter Rechtsanwalt - Persönliche Betreuung und Fachkompetenz für Ihre rechtlichen Belange

Strafverteidigung bei drohender Auslieferung - Verlässliche Unterstützung im Auslieferungsverfahren

Fachbeitrag im Strafrecht

Einleitung

Die internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden nimmt stetig zu – ebenso wie die Zahl grenzüberschreitender Auslieferungsersuchen. Für Betroffene stellt ein solches Verfahren meist eine unerwartete und hoch belastende Situation dar. Plötzlich sehen sie sich mit komplexen rechtlichen Fragestellungen und organisatorischen Hürden konfrontiert. In dieser kritischen Phase ist entschlossenes, rechtlich fundiertes Handeln gefragt. Ich setze mich mit Nachdruck für Ihre Rechte ein und begleite Sie durch alle Abschnitte des Auslieferungsverfahrens – engagiert, individuell und mit einem klaren Blick für Ihre Interessen.

Ablauf und Besonderheiten im Auslieferungsverfahren

Das Auslieferungsverfahren folgt dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung zwischen Staaten. Innerhalb der EU erfolgt eine Auslieferung seit Einführung des Europäischen Haftbefehls in Form einer sogenannten Überstellung. Zwar gelten entsprechende Ersuchen grundsätzlich als zulässig, doch ist stets eine sorgfältige rechtliche Prüfung geboten.

Betroffene haben die Möglichkeit, einer vereinfachten Auslieferung zuzustimmen oder ein reguläres Verfahren mit umfassender juristischer Prüfung zu wählen. Unabhängig davon, ob es sich um einen Europäischen Haftbefehl oder ein Auslieferungsersuchen eines Drittstaates handelt, muss stets geprüft werden, ob rechtliche oder völkerrechtliche Hindernisse einer Überstellung entgegenstehen. Nur eine fundierte und engagierte Verteidigung stellt sicher, dass die Rechte des Mandanten gewahrt bleiben und alle relevanten Aspekte im Verfahren berücksichtigt werden.

Verteidigungsmöglichkeiten im Auslieferungsverfahren – Ihr Anspruch auf effektiven Rechtsschutz

Ein Auslieferungsverfahren ist oft mit komplexen rechtlichen Fragestellungen verbunden – sowohl auf formeller als auch auf materieller Ebene. Umso wichtiger ist es, alle Verteidigungsstrategien auszuschöpfen. Ich prüfe sorgfältig sämtliche Optionen, um eine drohende Auslieferung abzuwehren oder zumindest aufzuhalten. Ihre Rechte stehen dabei stets im Mittelpunkt.

1. Prüfung formeller und materieller Voraussetzungen

Die Auslieferung ist nur zulässig, wenn bestimmte rechtliche Kriterien erfüllt sind. Dazu zählen insbesondere:

  • Doppelte Strafbarkeit (§ 3 IRG):
    Die zugrunde liegende Tat muss sowohl nach deutschem Recht als auch nach dem Recht des ersuchenden Staates strafbar sein.

  • Spezialitätsgrundsatz (§ 11 IRG):
    Die Auslieferung darf ausschließlich für die im Ersuchen benannten Taten erfolgen – eine spätere Ausweitung ist unzulässig.

Beide Voraussetzungen bieten fundierte Ansatzpunkte für rechtliche Einwände.



2. Geltendmachung von Auslieferungshindernissen

Das Internationale Rechtshilfegesetz (IRG) und völkerrechtliche Abkommen sehen verschiedene zwingende oder fakultative Hindernisse vor, die einer Auslieferung entgegenstehen können:

  • Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (Art. 3 EMRK):
    Unzureichende Haftbedingungen oder ein Verstoß gegen faire Verfahrensgrundsätze im ersuchenden Staat machen eine Auslieferung unzulässig.

  • Drohung mit Todesstrafe oder menschenrechtswidriger Bestrafung:
    Wenn dem Mandanten eine Strafe droht, die gegen fundamentale Menschenrechte verstößt, ist die Auslieferung abzulehnen.

  • Politische Verfolgung oder Diskriminierung:
    Besteht die Gefahr politischer Verfolgung oder Benachteiligung wegen Religion, Herkunft oder Überzeugung, darf keine Auslieferung erfolgen.

  • Abwesenheitsurteil ohne rechtliches Gehör:
    Wurde der Betroffene im Ausland ohne Möglichkeit der Verteidigung verurteilt, ist die Auslieferung regelmäßig unzulässig.

  • Doppelbestrafung oder Verjährung:
    Ist die Tat in Deutschland bereits abgeurteilt oder verjährt, liegt ein zwingendes Auslieferungshindernis vor.


3. Berücksichtigung individueller Schutzinteressen

Zusätzlich zu den gesetzlichen Hinderungsgründen können auch persönliche Umstände gegen eine Auslieferung sprechen:

  • Gesundheitszustand und medizinische Versorgung:
    Eine schwere Erkrankung des Mandanten oder unzureichende medizinische Behandlungsmöglichkeiten im ersuchenden Staat können einer Überstellung entgegenstehen.

  • Familiäre Bindungen und Kindeswohl:
    Besonders bei Alleinerziehenden oder im Falle drohender Trennung von minderjährigen Kindern müssen humanitäre Gesichtspunkte berücksichtigt werden.

4. Verteidigung bei Europäischen Haftbefehlen und Drittstaatenersuchen

Auch bei Auslieferungsersuchen im Rahmen eines Europäischen Haftbefehls oder bei Anfragen aus Nicht-EU-Staaten bestehen umfangreiche rechtliche Abwehrmöglichkeiten. Zentral ist dabei stets:

  • die Prüfung rechtsstaatlicher Verfahrensstandards im ersuchenden Staat

  • der konsequente Schutz Ihrer verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte

5. Rechtsmittel und Rechtsschutzmöglichkeiten

Gegen die Auslieferungsentscheidung eines Oberlandesgerichts ist zwar kein reguläres Rechtsmittel möglich – jedoch bleibt:

  • die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht,
    insbesondere bei Verletzungen grundrechtlicher Positionen oder überlangen Verfahren.

Eine frühzeitige, durchdachte Verteidigung ist daher unerlässlich.

 

6. Koordination und Kommunikation mit Behörden

Ich vertrete Ihre Interessen mit Nachdruck gegenüber:

  • den deutschen Justizbehörden

  • dem Auswärtigen Amt

  • sowie – bei Bedarf – internationalen Menschenrechtsorganisationen

Bereits im Vorfeld kann so gezielt Einfluss auf das Verfahren genommen und auf eine faire Behandlung hingewirkt werden.

Mein Beratungsangebot

Ein drohendes Auslieferungsverfahren erfordert gerade in der Anfangsphase entschlossenes und zielgerichtetes Handeln. Ich übernehme die individuelle, umfassende Betreuung Ihres Falles, prüfe jedes Detail und verteidige Ihre Rechte effizient auf allen Ebenen – sowohl in Eil- als auch in Hauptsacheverfahren. Mit meiner langjährigen Erfahrung im Strafrecht biete ich Ihnen:

  • eine rechtssichere, engagierte Vertretung,

  • schnelle juristische Einordnung Ihrer individuellen Situation,

  • frühzeitige Identifikation und Nutzung sämtlicher Verteidigungsoptionen,

  • persönliche Beratung und Betreuung während des gesamten Verfahrens.

Kontaktieren Sie mich für ein vertrauliches Erstgespräch. Ihre Freiheit und Ihre Rechte sind meine Priorität.

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