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Strafrechtliche Bewertung von Deep Fakes

Fachbeitrag im Strafrecht

Einleitung

Die rasante Entwicklung der Künstlichen Intelligenz hat die Erstellung sogenannter Deep Fakes – also täuschend echt wirkender Audio-, Bild- oder Videomanipulationen – stark vereinfacht und einem breiten Publikum zugänglich gemacht. Während derartige Inhalte zu Unterhaltungszwecken harmlos erscheinen mögen, birgt ihr Missbrauch erhebliche strafrechtliche Risiken. Nachfolgend werden die wesentlichen rechtlichen Aspekte beleuchtet sowie praktische Hinweise für Betroffene und Beschuldigte gegeben.

Was sind Deep Fakes?

Unter Deep Fakes versteht man durch KI-Technologien erzeugte oder veränderte Medieninhalte, bei denen reale Vorlagen so manipuliert werden, dass sie täuschend echt wirken. Dadurch verschwimmen die Grenzen zwischen Realität und Fiktion – für unbeteiligte Dritte ist kaum erkennbar, ob ein Foto, Video oder Tonmitschnitt echt oder künstlich erzeugt wurde.

Strafrechtliche Relevanz von Deep Fakes

Je nach Zweck und Inhalt kann die Verwendung von Deep Fakes verschiedene Straftatbestände des deutschen Strafrechts erfüllen. Besonders relevant sind folgende Konstellationen:

a) Verletzung des Persönlichkeitsrechts (§§ 22, 23 KUG; § 201a StGB)

Das unerlaubte Anfertigen, Verbreiten oder Veröffentlichen von Deep-Fake-Aufnahmen kann den Straftatbestand der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB) erfüllen.
Auch ohne strafrechtliche Relevanz können Betroffene zivilrechtlich auf Unterlassung oder Schadensersatz klagen.

b) Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung (§§ 185 ff. StGB)

Wird ein Deep Fake genutzt, um eine Person herabzusetzen oder öffentlich zu diffamieren, kann dies als Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung strafbar sein – insbesondere, wenn der Eindruck erweckt wird, das manipulierte Material sei echt.

c) Urkundenfälschung (§ 267 StGB)

Kommt ein Deep Fake in amtlichen Verfahren oder geschäftlichen Zusammenhängen zum Einsatz, etwa um Nachweise zu fälschen oder Vorteile zu erschleichen, kann der Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt sein.

d) Computerbetrug (§ 263a StGB) und Erpressung (§ 253 StGB)

Wer Deep Fakes einsetzt, um andere zu täuschen, finanzielle Vorteile zu erzielen oder Personen zu erpressen, macht sich unter Umständen des (Computer-)Betrugs oder der Erpressung schuldig.

e) Einflussnahme auf politische Prozesse

Besonders problematisch ist der Einsatz manipulierter Deep Fakes zur Beeinflussung politischer Meinungsbildung. In solchen Fällen können sogar staatsgefährdende Straftatbestände in Betracht kommen, etwa wenn demokratische Strukturen gezielt untergraben werden sollen.

Hinweise für Betroffene und Beschuldigte

Für Betroffene:

  • Beweise umgehend sichern (Screenshots, URLs, Dateien).

  • Frühzeitig anwaltliche Beratung im Strafrecht einholen.

  • Gegebenenfalls zivilrechtliche Schritte wie Unterlassungs- oder Schadensersatzklagen prüfen lassen.

Für Beschuldigte:

  • Ohne anwaltliche Beratung keine Aussage machen.

  • Vom Schweigerecht Gebrauch machen.

  • Durch einen erfahrenen Strafverteidiger prüfen lassen, ob tatsächlich eine Strafbarkeit besteht und welche Verteidigungsstrategien erfolgversprechend sind.

Warum eine spezialisierte Strafverteidigung entscheidend ist

Die juristische Bewertung von Deep Fakes ist komplex und umfasst neben strafrechtlichen auch medien- und datenschutzrechtliche Fragestellungen. Da Ermittlungsbehörden oft noch wenig Erfahrung im Umgang mit KI-generierten Inhalten haben, ist eine fundierte Verteidigungsstrategie von zentraler Bedeutung.

Als auf Strafrecht spezialisierter Rechtsanwalt vertrete ich sowohl Opfer als auch Beschuldigte in Verfahren rund um Deep Fakes. Ich berate Sie diskret, engagiert und kompetent – mit dem Ziel, Ihre Rechte zu schützen und eine bestmögliche Lösung zu erreichen.

Zögern Sie nicht, bei Fragen oder konkreten Fällen zeitnah Kontakt zu meiner Kanzlei aufzunehmen. Ihr Anliegen wird bei mir mit der gebotenen juristischen Sorgfalt und Vertraulichkeit behandelt.

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