Ein Strafbefehl von insgesamt 450.000 € – zusammengesetzt aus 60 Tagessätzen zu je 7.500 € – wirkt auf den ersten Blick drastisch. Dahinter steht jedoch das bewährte System des Tagessatzes: Die Anzahl der Tagessätze bildet den Schuldumfang und die Schwere des Verstoßes ab, während die Höhe des Tagessatzes die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen berücksichtigt (§ 40 Abs. 1 und 2 StGB). Nach Medienberichten geht es im vorliegenden Fall um den Besitz verbotener Gegenstände, konkret eines Schlagrings und eines Elektroimpulsgeräts. Schlagringe zählen zu den in Deutschland verbotenen Waffen; sie sind in Anlage 2 zu § 2 WaffG aufgeführt. Erwerb und Besitz stellen Straftaten dar (§ 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG). Wird ein Schlagring im Rahmen einer Körperverletzung eingesetzt, droht darüber hinaus eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung – mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren (§ 224 StGB).