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Stille SMS - verdeckte Handyortung durch Ermittlungsbehörden und ihre rechtlichen Grenzen

Fachbeitrag im Strafrecht

Stille SMS – verdeckte Handyortung durch Ermittlungsbehörden und ihre rechtlichen Grenzen

Die sogenannte stille SMS – auch bekannt als „Stealth Ping“ – ist ein technisches Instrument, das Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendiensten ermöglicht, den Standort eines Mobiltelefons unbemerkt zu ermitteln. Im Gegensatz zu einem gewöhnlichen Anruf oder einer sichtbaren SMS erscheint diese Nachricht nicht auf dem Display des Geräts und löst kein akustisches oder optisches Signal aus. Beim Empfang sendet das Handy automatisch eine Rückmeldung an den Netzbetreiber, aus der hervorgeht, in welcher Funkzelle es sich aktuell befindet. Diese Daten werden anschließend an die zuständigen Ermittlungsstellen übermittelt, die daraus den ungefähren Aufenthaltsort der Zielperson ableiten können.

Rechtlich unterliegt der Einsatz stiller SMS jedoch engen gesetzlichen Vorgaben. Für die Polizei gilt die Strafprozessordnung (StPO), die eine Standortermittlung nur dann erlaubt, wenn der Verdacht einer schwerwiegenden Straftat besteht – etwa bei Mord, umfangreichem Drogenhandel oder organisierter Wirtschaftskriminalität. In der Regel ist dafür eine richterliche Anordnung erforderlich; nur bei Gefahr im Verzug darf die Maßnahme kurzfristig ohne richterliche Genehmigung erfolgen.
Für Nachrichtendienste wie den Verfassungsschutz gelten gesonderte Regelungen. Maßgeblich ist hier Artikel 10 des Grundgesetzes, der das Fernmeldegeheimnis schützt, aber unter strikten Voraussetzungen eingeschränkt werden darf.

In der Praxis kommt die stille SMS vor allem bei Ermittlungen im Bereich der Drogenkriminalität, des bandenmäßigen Betrugs oder Diebstahls zum Einsatz. Ihr heimlicher Charakter sorgt jedoch immer wieder für rechtliche und ethische Diskussionen, insbesondere hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen.
Da Betroffene in der Regel erst nachträglich oder gar nicht über die Überwachung informiert werden, stellt sich häufig die Frage nach einem rechtswidrigen Eingriff in die Privatsphäre.

Wer vermutet, unzulässig überwacht worden zu sein, kann dies im Rahmen eines Strafverfahrens oder durch Einsicht in die Ermittlungsakte überprüfen lassen. Dabei empfiehlt es sich, frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um die Rechtmäßigkeit der Maßnahme effektiv prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten zu können.

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