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Sex im Auto oder im Freien - was ist erlaubt?

Fachbeitrag im Strafrecht

Sex im Freien oder im Auto - Was ist erlaubt und was ist strafbar?

Der Sommer ist da. Die „Frühlingsgefühle“ sind bei vielen immer noch da. Also warum nicht mit dem/der Liebsten Sex draussen oder im Auto haben?

Was ist aber erlaubt und was ist strafbar?

Grds. ist Sex im Freien oder Auto erlaubt und daher nicht strafbar.

Aber: Das nur solange man es nicht darauf anlegt, von anderen gesehen zu werden. Das ist zB gegeben, wenn man das Auto abgelegen parkt oder sich an einen abgelegen Ort, zB hinter ein Gebüsch, verzieht.

Strafbar kann es in der Öffent­lichkeit dann sein, wenn man absichtlich oder wissentlich Fremde stört und wenn Fremde die sexuellen Handlungen dann sehen und sich davon gestört fühlen. Das wäre dann „Erregung öffentliches Ärgernisses“ nach § 183a StGB. Bedeutet: Man müsste es gerade darauf anlegen, gesehen zu werden.

Bestraft kann dies mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe werden.

Daneben kann auch noch eine Ordnungswidrigkeit nach § 118 OWiG (Belästigung der Allgemeinheit) vorliegen.

Also: wenn Spass im Freien, dann schauen, dass keiner schaut!

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FAQs – Häufig gestellte Fragen zu Sex im Auto oder im Freien

Nein. Sex im Freien oder im Auto ist grundsätzlich erlaubt, solange keine anderen Personen unfreiwillig in die Situation einbezogen werden und keine Belästigung der Allgemeinheit vorliegt. Strafbar wird das Verhalten erst, wenn dadurch eine Störung der Öffentlichkeit entsteht.
Strafbar wird Sex draußen, wenn andere Personen die sexuellen Handlungen wahrnehmen können und sich dadurch gestört fühlen. In solchen Fällen kann der Tatbestand der „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ erfüllt sein.
Entscheidend ist, ob die Handlung geeignet ist, in der Öffentlichkeit Anstoß zu erregen. Wer bewusst Orte aufsucht, an denen Dritte leicht Einsicht haben, riskiert eine Strafbarkeit.
Relevant sind § 183a StGB (Erregung öffentlichen Ärgernisses) und § 118 OWiG (Belästigung der Allgemeinheit). Beide Normen kommen zur Anwendung, wenn Sex im Freien sichtbar für unbeteiligte Personen stattfindet.
Ja, Sex im Auto ist grundsätzlich erlaubt. Strafbar wird es erst, wenn das Fahrzeug so geparkt wird, dass die Handlung für die Öffentlichkeit sichtbar ist oder gezielt Aufmerksamkeit erzeugt.
Bei einer Verurteilung nach § 183a StGB drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Auch eine Ordnungswidrigkeit nach § 118 OWiG ist möglich.
Ja. Eine Strafbarkeit setzt in der Regel voraus, dass die Beteiligten es zumindest billigend in Kauf nehmen, gesehen zu werden. Wer bewusst versteckte Orte wählt, handelt gewöhnlich nicht strafbar.
Ja, Outdoor-Sex an abgelegenen Orten ist in der Regel unproblematisch, sofern ausgeschlossen werden kann, dass unbeteiligte Personen die Handlung zufällig beobachten.
Wenn Minderjährige betroffen sind, liegt fast immer ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt vor. In solchen Fällen kommt regelmäßig § 183a StGB zum Einsatz, da der Schutz Minderjähriger besonders hoch gewichtet wird.
Paare sollten sicherstellen, dass sie nicht sichtbar sind und keine anderen Personen belästigt werden. Abgelegene Plätze und Diskretion verhindern rechtliche Probleme und vermeiden eine Störung der Öffentlichkeit.

Rechtsgebiet

Betäubungsmittelstrafrecht-Mobile
Wirtschaftsstrafrecht-Mobile
Kapitalstrafrecht-Mobile

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