Im deutschen Strafrecht zählt die vorsätzliche Tötung eines Menschen zu den schwersten Straftaten. Allerdings wird nicht jede vorsätzliche Tötung automatisch als Mord angesehen.
Von entscheidender Bedeutung sind die Beweggründe und die Art der Durchführung der Tat, also die Rahmenbedingungen, unter denen die Tat begangen wurde.
Während der Totschlag (§ 212 StGB) jede vorsätzliche Tötung ohne besondere Merkmale erfasst, liegt ein Mord (§ 211 StGB) nur dann vor, wenn verwerfliche Motive oder Tatmerkmale hinzukommen – wie beispielsweise Heimtücke, Grausamkeit oder niedrige Beweggründe.
Diese Unterscheidung ist nicht nur rechtlich von Bedeutung, sondern hat auch Einfluss auf das Strafmaß: Mord wird in der Regel mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft, während Totschlag mit einer Strafe von fünf bis fünfzehn Jahren geahndet wird.