Dr. Frank K. Peter Rechtsanwalt - Persönliche Betreuung und Fachkompetenz für Ihre rechtlichen Belange

Messerangriff in Aschaffenburg: Was ist ein Sicherungsverfahren - und wie unterscheidet es sich von einer Verurteilung?

Fachbeitrag im Strafrecht

Messerangriff in Aschaffenburg: Was ist ein Sicherungsverfahren – und wie unterscheidet es sich von einer Verurteilung?

Im Januar 2025 erschütterte ein tragischer Messerangriff die Stadt Aschaffenburg. Zwei Menschen, darunter ein zweijähriges Kind, kamen ums Leben, drei weitere wurden schwer verletzt. Der mutmaßliche Täter wurde noch am Tatort festgenommen. Doch anstelle eines gewöhnlichen Strafprozesses fand vor dem Landgericht Aschaffenburg ein sogenanntes Sicherungsverfahren statt. Grund dafür war ein psychiatrisches Gutachten, das beim Beschuldigten eine paranoide Schizophrenie und damit eine Schuldunfähigkeit feststellte.

Was bedeutet das – und worin liegt der Unterschied zur Verurteilung?

Das Sicherungsverfahren ist ein besonderes Instrument des deutschen Strafrechts. Es greift immer dann, wenn ein Beschuldigter aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung nicht schuldfähig oder dauerhaft verhandlungsunfähig ist. In solchen Fällen kann keine Strafe im klassischen Sinne verhängt werden, denn nach § 20 StGB fehlt die rechtliche Grundlage für eine Bestrafung.
Trotzdem kann von der betroffenen Person eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgehen. Um dieser Gefahr zu begegnen, kann das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Maßregel der Besserung und Sicherung anordnen – meist die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB.

Keine feste Dauer - sondern Schutz vor weiterer Gefahr

Anders als eine Freiheitsstrafe ist diese Unterbringung zeitlich nicht begrenzt. Eine Entlassung kommt erst in Betracht, wenn ärztliche Gutachten bestätigen, dass keine Gefahr mehr von der Person ausgeht. In besonders schweren Fällen kann die Unterbringung daher lebenslang andauern.

Der entscheidende Unterschied: Während eine Strafe auf die Vergeltung begangenen Unrechts abzielt, steht beim Sicherungsverfahren der Schutz der Allgemeinheit im Vordergrund.

Unterschied zur Freiheitsstrafe

Eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe setzt stets Schuldfähigkeit voraus. Die Strafe ist dabei auf einen festgelegten Zeitraum beschränkt. Selbst bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe kann nach 15 Jahren geprüft werden, ob eine Aussetzung zur Bewährung möglich ist.

Demgegenüber kann die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung unbegrenzt fortdauern, solange ein Risiko für weitere Straftaten besteht.

Sicherung statt Strafe

Für den Beschuldigten bedeutet das Sicherungsverfahren keine Bestrafung, sondern eine Kombination aus Sicherung und Therapie. Einerseits wird er nicht im strafrechtlichen Sinne verurteilt, andererseits kann der Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit bestehen bleiben.
Für die Allgemeinheit stellt diese Maßnahme eine Schutzvorkehrung dar – sie soll verhindern, dass gefährliche Handlungen erneut geschehen.

Ein Balanceakt zwischen Gerechtigkeit und Sicherheit

Gerade nach schweren Gewalttaten wie in Aschaffenburg reagieren viele Menschen mit Unverständnis, wenn der Täter nicht verurteilt, sondern in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht wird. Doch das Sicherungsverfahren verdeutlicht, dass das Recht auch für psychisch erkrankte Straftäter einen Weg bereithält, der Gesellschaftsschutz und individuelle Behandlung miteinander verbindet.
Es geht nicht um Strafe, sondern darum, zukünftige Gefahren abzuwenden – und gleichzeitig dem Erkrankten die Möglichkeit zu geben, medizinische Hilfe zu erhalten.

Rechtsgebiet

Strafrecht-Mobile

Folgen Sie mir für weitere Videos aus der Welt des Strafrechts.

Gerne für Sie erreichbar

Kontakt

Ihr Rechtsanwalt Dr. Frank K. Peter.

Adresse

Dr. Frank K. Peter Rechtsanwalt Worms (Hauptsitz)
Wilhelm-Leuschner-Str. 2
67547 Worms

Dr. Frank K. Peter Rechtsanwalt Frankfurt
Opernplatz
60313 Frankfurt am Main

Email: mail@doc-peter.de

Tel. 062419249992

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag:
08:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 17:00 Uhr
Mittwoch, Freitag:
08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Kontakt