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Kindheit und Kriminalität: Prägung ist kein Schicksal

Fachbeitrag im Strafrecht

Was Risikofaktoren über Gewalttäter aussagen, was nicht, und welche Rolle Resilienz im Strafverfahren spielt

Ob in Dokumentationen über Serienmörder oder in Medienberichten zu schweren Gewalttaten: Häufig wird ein direkter Zusammenhang zwischen einer schwierigen Kindheit und späterer Kriminalität hergestellt. Die Kriminologie bestätigt, dass frühe Belastungen eine Rolle spielen. Sie zeigt aber ebenso deutlich, dass Kindheit und Kriminalität nicht in einem zwangsläufigen Ursache-Wirkungs-Verhältnis stehen. Dieser Beitrag erklärt, wie Risikofaktoren richtig einzuordnen sind, was Menschen trotz erheblicher Belastungen schützt und warum das auch im Strafverfahren von Bedeutung ist.

Kindheit und Kriminalität: Was die Forschung über schwere Gewalttäter weiß

Bei schweren Gewalttätern finden sich vergleichsweise häufig problematische Kindheitserfahrungen. Dazu gehören insbesondere:

  • Vernachlässigung: fehlende Versorgung, Aufsicht und emotionale Zuwendung
  • Körperliche oder sexuelle Gewalt: Misshandlung durch Eltern oder andere Bezugspersonen
  • Instabile Bindungen: häufige Wechsel von Bezugspersonen, Heimaufenthalte oder Beziehungsabbrüche
  • Häusliche Gewalt: das Miterleben von Gewalt zwischen den Eltern
  • Weitere traumatische Erfahrungen: etwa Verlust von Angehörigen, Suchterkrankungen im Elternhaus oder schwere psychische Belastungen in der Familie

Die Forschung fasst solche Belastungen häufig unter dem Begriff der belastenden Kindheitserfahrungen zusammen. Studien zeigen, dass sich ihr Einfluss summieren kann: Je mehr dieser Faktoren zusammentreffen, desto höher ist statistisch das Risiko für spätere gesundheitliche, soziale und auch strafrechtliche Probleme.

Auch zwischen Kindheitstraumata und bestimmten psychopathischen oder antisozialen Persönlichkeitsmerkmalen lassen sich statistische Zusammenhänge feststellen. Wer früh Gewalt, Ablehnung oder Unberechenbarkeit erlebt, entwickelt mitunter Strategien wie emotionale Abstumpfung, Misstrauen oder eine erhöhte Bereitschaft zu aggressivem Verhalten. Diese Zusammenhänge sind in der Wissenschaft gut belegt und werden auch in der forensischen Praxis berücksichtigt.

Der klassische Denkfehler: Warum eine schwere Kindheit nicht zur Straftat führt

Gerade an dieser Stelle lauert ein klassischer Denkfehler. Aus der Aussage „Viele schwere Gewalttäter hatten eine problematische Kindheit“ folgt gerade nicht, dass Menschen mit problematischer Kindheit schwere Gewalttäter werden.

Der Unterschied liegt in der Blickrichtung. Die erste Aussage betrachtet eine kleine, hoch ausgelesene Gruppe, nämlich Personen, die bereits schwere Gewalttaten begangen haben, und fragt nach deren Vorgeschichte. Die zweite Aussage würde dagegen alle Menschen mit belastender Kindheit in den Blick nehmen und eine Vorhersage über ihre Zukunft treffen. Diese Umkehrung ist logisch unzulässig. In der Statistik spricht man in diesem Zusammenhang davon, dass die Basisrate außer Acht gelassen wird: Schwere Gewalttaten sind insgesamt selten, belastende Kindheitserfahrungen dagegen leider weit verbreitet.

Die weit überwiegende Zahl misshandelter, vernachlässigter oder traumatisierter Kinder wird selbstverständlich niemals zum Serienmörder oder überhaupt zum schweren Straftäter. Auch Längsschnittstudien, die misshandelte Kinder über Jahrzehnte begleitet haben, kommen zu diesem Ergebnis. Sie zeigen zwar ein erhöhtes Risiko für spätere Straffälligkeit im Vergleich zu nicht belasteten Kindern. Die große Mehrheit der Betroffenen wird aber nie wegen einer Gewalttat auffällig.

Für die öffentliche Wahrnehmung ist das ein wichtiger Punkt. Wer Menschen allein aufgrund ihrer Herkunft oder ihrer Kindheitserfahrungen als potenzielle Täter betrachtet, stigmatisiert eine große Gruppe von Betroffenen, die selbst Opfer geworden sind und ihr Leben ohne jede Straftat führen.

Ein einfaches Rechenbeispiel verdeutlicht das Problem: Selbst wenn ein Großteil einer kleinen Tätergruppe eine belastende Kindheit hatte, kann der Anteil der späteren Täter unter allen belasteten Kindern verschwindend gering sein. Statistische Zusammenhänge beschreiben Wahrscheinlichkeiten auf Gruppenebene. Für die Vorhersage des Verhaltens eines einzelnen Menschen taugen sie nur sehr eingeschränkt.

Resilienz: Was schützt Menschen vor Kriminalität?

Wissenschaftlich interessant ist deshalb inzwischen mindestens ebenso sehr die umgekehrte Frage: Was schützt Menschen davor, trotz erheblicher Risikofaktoren kriminell zu werden? Hier kommt der Begriff der Resilienz ins Spiel. Gemeint ist die Fähigkeit, auch unter schwierigen Bedingungen eine gesunde und stabile Entwicklung zu nehmen.

Bekannt geworden ist in diesem Zusammenhang insbesondere die Langzeitstudie der US-amerikanischen Entwicklungspsychologin Emmy Werner auf der Hawaii-Insel Kauai. Sie begleitete einen gesamten Geburtsjahrgang über Jahrzehnte. Ein erheblicher Teil der Kinder, die unter besonders ungünstigen Bedingungen aufwuchsen, entwickelte sich dennoch zu leistungsfähigen und sozial gut eingebundenen Erwachsenen.

Die Forschung hat seither eine Reihe von Schutzfaktoren herausgearbeitet, die Entwicklungen erheblich beeinflussen können:

  • Stabile Bezugspersonen: schon eine verlässliche erwachsene Person, etwa Großeltern, Lehrer oder Trainer, kann viel bewirken
  • Soziale Bindungen: Freundschaften, Vereine oder andere Gemeinschaften, die Halt und Zugehörigkeit vermitteln
  • Schulischer oder beruflicher Erfolg: Erfahrungen von Kompetenz und Anerkennung
  • Selbstkontrolle: die Fähigkeit, Impulse zu steuern und Konsequenzen abzuwägen
  • Empathie: die Fähigkeit, sich in andere Menschen hineinzuversetzen
  • Positive Beziehungen: insbesondere stabile Partnerschaften im Erwachsenenalter

Resilienz ist dabei keine angeborene Eigenschaft, die man hat oder nicht hat. Sie entsteht aus dem Zusammenspiel persönlicher Fähigkeiten und äußerer Unterstützung und kann sich im Laufe des Lebens verändern.

Schutzfaktoren wirken dabei auf unterschiedliche Weise. Eine verlässliche Bezugsperson vermittelt einem Kind, dass es wertvoll ist und dass Beziehungen tragen können. Schulischer Erfolg stärkt das Selbstvertrauen und eröffnet Perspektiven. Selbstkontrolle und Empathie hemmen aggressive Impulse, weil die Folgen für andere wahrgenommen und abgewogen werden. Häufig verstärken sich mehrere Faktoren gegenseitig, sodass auch Kinder mit erheblichen Belastungen einen stabilen Weg finden.

Wendepunkte im Lebenslauf: Warum Entwicklung nicht festgeschrieben ist

Neben den Schutzfaktoren in der Kindheit spielen auch später eintretende stabilisierende Lebensereignisse eine erhebliche Rolle. Die kriminologische Lebenslaufforschung spricht von Wendepunkten. Gemeint sind Ereignisse, die den bisherigen Verlauf eines Lebens deutlich verändern.

Dazu gehören etwa eine feste Arbeitsstelle, eine tragfähige Partnerschaft, die Geburt eines Kindes, ein Umzug in ein neues Umfeld oder die erfolgreiche Behandlung einer Suchterkrankung. Solche Ereignisse schaffen neue Bindungen, Verantwortung und Routinen. Sie verändern, was ein Mensch zu verlieren hat, und damit auch, wie er sich verhält.

Bekannt sind in diesem Zusammenhang insbesondere die Arbeiten der US-amerikanischen Kriminologen Robert J. Sampson und John H. Laub. Sie konnten zeigen, dass auch Menschen mit früher und erheblicher Straffälligkeit ihren Weg ändern, wenn sich ihre Lebensumstände stabilisieren. Der Lebenslauf eines Menschen ist also kein einmal geschriebenes Drehbuch. Er bleibt bis ins Erwachsenenalter hinein offen für Veränderung.

Umgekehrt können auch einschneidende Ereignisse eine Entwicklung negativ beeinflussen, etwa der Verlust des Arbeitsplatzes, die Trennung von einem Partner oder der Abbruch wichtiger sozialer Beziehungen. Für die Kriminalprävention und auch für staatliche Reaktionen auf Straftaten folgt daraus eine wichtige Erkenntnis: Maßnahmen, die bestehende stabilisierende Bindungen erhalten oder neue schaffen, sind häufig wirksamer als solche, die einen Menschen aus seinem tragfähigen Umfeld herauslösen.

Kindheit und Kriminalität im Strafverfahren: Bedeutung für Verteidigung und Strafzumessung

Die Erkenntnisse über Risiko- und Schutzfaktoren haben auch eine handfeste rechtliche Bedeutung. Das Strafrecht fragt nicht nur nach der Tat, sondern auch nach dem Menschen, der sie begangen hat.

Strafzumessung nach § 46 StGB

Nach § 46 Abs. 2 StGB berücksichtigt das Gericht bei der Strafzumessung unter anderem die Beweggründe und Ziele des Täters, sein Vorleben sowie seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Auch das Verhalten nach der Tat, insbesondere das Bemühen um Wiedergutmachung, fließt ein. Eine belastende Biografie entschuldigt eine Tat nicht. Sie kann aber helfen zu erklären, wie es dazu kam, und für die Bemessung der Strafe relevant sein.

Sozialprognose und Strafaussetzung zur Bewährung

Bei der Frage, ob eine Freiheitsstrafe nach § 56 StGB zur Bewährung ausgesetzt werden kann, spielt die Sozialprognose eine zentrale Rolle. Das Gericht berücksichtigt dabei die Persönlichkeit des Verurteilten, sein Vorleben, die Umstände der Tat, sein Verhalten nach der Tat, seine Lebensverhältnisse und die Wirkungen, die von der Aussetzung zu erwarten sind. Genau hier werden Schutzfaktoren und Wendepunkte bedeutsam: Eine neue Arbeitsstelle, eine stabile Partnerschaft oder eine begonnene Therapie können die Prognose wesentlich verbessern.

Schuldfähigkeit und Sachverständigengutachten

In Einzelfällen kann die Vorgeschichte auch für die Frage der Schuldfähigkeit nach §§ 20, 21 StGB von Bedeutung sein, etwa wenn eine schwere andere seelische Störung im Raum steht. Ob dies der Fall ist, klärt in der Regel ein psychiatrisches oder psychologisches Sachverständigengutachten. Für die Verteidigung ist es wichtig, solche Gutachten kritisch zu prüfen, denn sie beeinflussen nicht nur die Schuldfrage, sondern unter Umständen auch die Anordnung von Maßregeln.

Das gilt insbesondere für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB und für die Sicherungsverwahrung nach § 66 StGB. Beide Maßregeln setzen eine Gefährlichkeitsprognose voraus und können für den Betroffenen einschneidender sein als die eigentliche Strafe. Kommt eine solche Maßregel in Betracht, ist nach § 246a StPO in der Hauptverhandlung ein Sachverständiger zu vernehmen. Gerade an dieser Stelle ist es wichtig, dass neben den Risikofaktoren auch die vorhandenen Schutzfaktoren und stabilisierenden Entwicklungen des Beschuldigten in die Prognose einfließen.

Eine sachkundige Verteidigung achtet deshalb darauf, dass die persönliche Entwicklung eines Mandanten vollständig und zutreffend in das Verfahren eingebracht wird, und zwar sowohl die Belastungen als auch die positiven Veränderungen.

Wann lohnt sich anwaltliche Beratung bei schweren Tatvorwürfen?

Bei schweren Vorwürfen wie Körperverletzung, Raub oder Tötungsdelikten steht für Beschuldigte viel auf dem Spiel. Neben der eigentlichen Beweisfrage entscheiden oft Persönlichkeit, Vorgeschichte und Prognose darüber, wie hoch eine Strafe ausfällt und ob sie zur Bewährung ausgesetzt wird. Wird ein Sachverständiger beauftragt, sollte die Verteidigung frühzeitig eingebunden sein.

Ein Strafverteidiger kann Akteneinsicht nehmen, Gutachten auf ihre Methodik überprüfen, eigene Beweisanträge stellen und die Lebensumstände des Mandanten so aufbereiten, dass sie im Verfahren angemessen berücksichtigt werden. Gerade stabilisierende Entwicklungen nach der Tat werden von Ermittlungsbehörden nicht immer von sich aus erfasst.

Dr. Frank K. Peter ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt in Worms, Frankfurt am Main und bundesweit, auch in Kapitalstrafsachen. Lassen Sie den Vorwurf frühzeitig rechtlich einordnen, bevor Aussagen gemacht oder Weichen gestellt werden, die sich später nur schwer korrigieren lassen.

Fazit: Kindheit und Kriminalität hängen zusammen, aber nicht zwangsläufig

Belastende Kindheitserfahrungen wie Vernachlässigung, Gewalt oder instabile Bindungen finden sich bei schweren Gewalttätern vergleichsweise häufig. Daraus folgt jedoch nicht, dass Menschen mit einer schwierigen Kindheit zu Straftätern werden. Die große Mehrheit der Betroffenen führt ein Leben ohne schwere Straftaten.

Schutzfaktoren wie stabile Bezugspersonen, soziale Bindungen, Erfolgserlebnisse, Selbstkontrolle und Empathie sowie spätere Wendepunkte im Leben können Entwicklungen entscheidend beeinflussen. Für das Strafverfahren bedeutet das: Die Biografie eines Beschuldigten ist bei Strafzumessung, Sozialprognose und gegebenenfalls Schuldfähigkeit von Bedeutung. Eine Verteidigung, die diese Zusammenhänge kennt und zutreffend darstellt, kann den Ausgang eines Verfahrens maßgeblich beeinflussen.

Häufige Fragen:

Nein, jedenfalls nicht zwangsläufig. Studien zeigen zwar ein erhöhtes statistisches Risiko im Vergleich zu nicht belasteten Kindern. Die große Mehrheit misshandelter oder vernachlässigter Kinder wird jedoch nie wegen einer Gewalttat auffällig. Ob sich ein Risiko verwirklicht, hängt maßgeblich von Schutzfaktoren und späteren Lebensereignissen ab.
Als Risikofaktoren gelten insbesondere Vernachlässigung, körperliche oder sexuelle Gewalt, instabile Bindungen, häusliche Gewalt und andere traumatische Erlebnisse. Ihr Einfluss kann sich summieren, wenn mehrere Belastungen zusammentreffen. Ein Risikofaktor ist jedoch keine Ursache im strengen Sinne. Er erhöht lediglich die Wahrscheinlichkeit einer problematischen Entwicklung.
Der Fehler liegt in der unzulässigen Umkehrung. Dass viele schwere Gewalttäter eine problematische Kindheit hatten, bedeutet nicht, dass Menschen mit problematischer Kindheit Gewalttäter werden. Schwere Gewalttaten sind selten, belastende Kindheitserfahrungen dagegen verbreitet. Wer von der Vorgeschichte einer kleinen Tätergruppe auf alle Betroffenen schließt, verkennt diese Verhältnisse.
Resilienz bezeichnet die Fähigkeit, trotz erheblicher Belastungen eine gesunde und stabile Entwicklung zu nehmen. Sie entsteht aus dem Zusammenspiel persönlicher Fähigkeiten und äußerer Unterstützung. Resilienz ist keine feste, angeborene Eigenschaft. Sie kann sich im Laufe des Lebens entwickeln und verändern.
Zu den wichtigsten Schutzfaktoren zählen stabile Bezugspersonen, soziale Bindungen, schulischer oder beruflicher Erfolg, Selbstkontrolle, Empathie und positive Beziehungen. Schon eine einzige verlässliche erwachsene Bezugsperson kann einen erheblichen Unterschied machen. Auch später im Leben eintretende Ereignisse wie eine feste Arbeit oder eine stabile Partnerschaft wirken schützend.
Ja. Die kriminologische Lebenslaufforschung zeigt, dass auch Menschen mit früher und erheblicher Straffälligkeit ihren Weg ändern können. Entscheidend sind häufig sogenannte Wendepunkte, etwa eine Arbeitsstelle, eine Partnerschaft oder die Geburt eines Kindes. Sie schaffen neue Bindungen und Verantwortung und verringern dadurch das Risiko weiterer Straftaten.
Nach § 46 Abs. 2 StGB berücksichtigt das Gericht unter anderem das Vorleben sowie die persönlichen Verhältnisse des Täters. Eine belastende Biografie entschuldigt die Tat nicht, kann aber für die Bemessung der Strafe von Bedeutung sein. Wie stark sie ins Gewicht fällt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Die Verteidigung sollte sie daher sorgfältig und belegbar darstellen.
Nach § 56 StGB kann eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn zu erwarten ist, dass der Verurteilte künftig keine Straftaten mehr begehen wird. Das Gericht berücksichtigt dabei unter anderem Persönlichkeit, Vorleben, Lebensverhältnisse und das Verhalten nach der Tat. Stabile Lebensumstände wie Arbeit, Partnerschaft oder eine begonnene Therapie können die Prognose deutlich verbessern.
In Einzelfällen kann die Vorgeschichte für die Prüfung der §§ 20, 21 StGB relevant sein, etwa wenn eine schwere andere seelische Störung in Betracht kommt. Eine schwierige Kindheit allein führt jedoch nicht zu einer verminderten Schuldfähigkeit. Maßgeblich ist der Zustand zur Tatzeit, der in der Regel durch ein Sachverständigengutachten geklärt wird.
Ein Strafverteidiger sollte so früh wie möglich eingeschaltet werden, idealerweise vor der ersten Aussage. Er kann Akteneinsicht nehmen, die Beweislage prüfen und Sachverständigengutachten kritisch hinterfragen. Zudem sorgt er dafür, dass Persönlichkeit und Lebensumstände des Beschuldigten im Verfahren zutreffend berücksichtigt werden. Gerade bei schweren Vorwürfen kann das den Ausgang des Verfahrens erheblich beeinflussen.

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