Ab dem 1. April 2024 ist es Erwachsenen in Deutschland erlaubt, Cannabis legal zu konsumieren und zu besitzen.
Mit dem neuen Gesetz sollen der Gesundheitsschutz verbessert, Aufklärung und Prävention gefördert, die organisierte Drogenkriminalität eingedämmt und der Schutz von Kindern und Jugendlichen gestärkt werden.
Erwachsene dürfen nun bis zu 50 Gramm Cannabis besitzen oder bis zu 25 Gramm Cannabis bei sich tragen.
Zuhause ist es gestattet, bis zu drei Cannabispflanzen für den Eigenkonsum anzubauen.
Die Gesamtmenge an getrocknetem Cannabis, die eine Person zu Hause besitzen darf, liegt bei 50 Gramm.
Es bleibt jedoch verboten, dass Minderjährige Cannabis besitzen, erwerben oder konsumieren.
Im Straßenverkehr gilt weiterhin die Anforderung der Fahrtüchtigkeit, jedoch wird die Grenze für den THC-Gehalt im Blut auf 3,5 ng/ml erhöht. Obwohl der Bundestag am 6. Juni zugestimmt hat, ist die Gesetzesänderung noch nicht in Kraft getreten. Dies wird voraussichtlich frühestens im Juli 2024 geschehen, wenn der Bundesrat das Gesetz beraten hat.
Des Weiteren erfolgen Anpassungen bei der Beurteilung der Fahreignung, sodass nicht mehr allein der gelegentliche Konsum von Cannabis zur Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens führen kann.