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Corona-Soforthilfe Rückzahlungsbescheid: Jetzt Widerspruch einlegen und Rechte sichern

Fachbeitrag im Strafrecht

Wer einen Rückforderungsbescheid erhalten hat, muss schnell handeln. Die Fristen sind kurz, die Rechtslage komplex.

Tausende von Selbständigen und Kleinunternehmen erhalten derzeit Rückzahlungsbescheide zur Corona-Soforthilfe. Oft kommen diese Schreiben Jahre nach der Auszahlung, verbunden mit engen Fristen und hohen Rückforderungssummen. Wer jetzt nicht reagiert, verspielt möglicherweise wichtige Rechte. Das entscheidende Mittel: der fristgerechte Widerspruch gegen den Bescheid.

Was ist der Corona-Soforthilfe Rückzahlungsbescheid und wen betrifft er?

Im Frühjahr 2020 stellten Bund und Länder unbeschränkt Corona-Soforthilfen bereit, um Selbständige, Freiberufler und kleine Unternehmen schnell zu entlasten. Die Auszahlungen erfolgten unkompliziert und ohne aufwendige Antragspruefung. Jetzt, teils vier Jahre später, schreiben viele Behörden die Empfänger an und fordern Teile oder die gesamte Summe zurück.

Betroffen sind vor allem Personen, deren Liquiditätsengpass nach Auffassung der Behörden nicht in der beantragten Höhe bestanden hat oder die Mittel nicht vollständig für den geförderten Zweck eingesetzt wurden. Die Bewilligungsbescheide enthielten oft unklare oder auslegungsbedürftige Vorgaben dazu, was als förderfähiger Aufwand gilt. Genau hier setzt die aktuelle Auseinandersetzung an.

Ob Soloselbständige, Inhaber kleiner Betriebe oder Freiberufler: Wer zwischen März und Mai 2020 eine Soforthilfe von 9.000, 15.000 oder 25.000 Euro erhalten hat, muss jetzt damit rechnen, einen Rückforderungsbescheid im Briefkasten zu finden. Dieser Bescheid ist ein Verwaltungsakt mit Rechtsmittelbelehrung und konkreter Zahlungsfrist.

Warum ist der Widerspruch gegen Corona-Soforthilfe Rückforderungen so wichtig?

Der Widerspruch ist das einzige Mittel, um sich gegen einen Rückzahlungsbescheid zur Wehr zu setzen, bevor er bestandskräftig wird. Wer die im Bescheid genannte Frist versäumt, regelmäßig einen Monat ab Zustellung, dem bleibt im Regelfall nur noch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht. Doch selbst diese Option kann entfallen, wenn die Bestandskraft des Bescheids bereits eingetreten ist.

Das Problem: Viele Empfänger lesen das Schreiben und zahlen aus Unsicherheit oder ohne rechtliche Beratung den geforderten Betrag zurück. Dabei ist keineswegs sicher, dass die Rückforderung in jedem Fall rechtlich Bestand hat. Die Gerichte in Deutschland haben bislang sehr unterschiedlich entschieden. Einige Oberverwaltungsgerichte haben Rückforderungen beanstandet, weil die den Bescheiden zugrunde gelegten Berechnungsmodelle der Länder nicht den ursprünglichen Bewilligungsbedingungen entsprachen.

Wer den Bescheid ungepüft akzeptiert, hat keine Chance mehr auf Rückerstattung. Wer hingegen fristgerecht Widerspruch einlegt, hält alle Optionen offen und zwingt die Behörde zur individuellen Prüfung des Einzelfalls.

Lassen Sie Ihren Bescheid unbedingt von einer spezialisierten Kanzlei prüfen, bevor Sie eine Zahlung leisten oder die Frist verstreichen lassen.

Rechtslage zur Corona-Soforthilfe: Uneinheitliche Urteile und offene Fragen

Die Rechtsprechung zur Rückforderung von Corona-Soforthilfen ist in Deutschland regional sehr uneinheitlich. Während einige Verwaltungsgerichte Rückforderungsbescheide aufgehoben haben, haben andere die Klagen der Betroffenen abgewiesen. Entscheidend sind dabei häufig die konkrete Formulierung des Bewilligungsbescheids, das jeweilige Landesrecht und die tatsächlich verwandten Förderrichtlinien.

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat in einer Leitentscheidung dargelegt, dass der Liquiditätsengpass auf den Förderzeitraum begrenzt zu berechnen ist und nicht anhand späterer Gesamtjahresergebnisse. Andere Bundesländer wenden abweichende Berechnungsmethoden an. Ob verfassungsrechtliche Fragen, etwa zum Vertrauensschutz oder zum Rückwirkungsverbot, noch eine Rolle spielen werden, ist derzeit offen.

Weil die Rechtslage im Fluss ist und höhere Instanzen noch keine abschließenden Entscheidungen getroffen haben, empfiehlt sich der Widerspruch in jedem Fall. Er kostet wenig und sichert die Möglichkeit, von künftigen Leitentscheidungen zu profitieren.

Corona-Soforthilfe Rückzahlung: Was prüfen Anwälte beim Bescheid?

Eine sorgfältige rechtliche Prüfung des Bescheids umfasst mehrere Ebenen. Zunächst wird geprüft, ob die formellen Voraussetzungen eingehalten wurden: Wurde der Bescheid ordnungsgemäß zugestellt? Ist die Rechtsbehelfsbelehrung korrekt und vollständig? Fehlerhafte Belehrungen können die Widerspruchsfrist verlängern.

Danach folgt die inhaltliche Prüfung: Stimmt die von der Behörde zugrunde gelegte Berechnung des Liquiditätsengpasses mit den Vorgaben des Bewilligungsbescheids überein? Wurden Betriebsausgaben richtig berücksichtigt? Entspricht der Förderzeitraum dem angesetzten Berechnungszeitraum?

Hinzu kommen Fragen der Verjährung und Aufhebungsfristen: Verwaltungsakte zurückzunehmen ist zeitlich begrenzt. Je nach Bundesland und Sachverhalt können Fristen abgelaufen sein, die einer Rückforderung entgegenstehen.

Für die Prüfung benötigt eine Kanzlei den Rückforderungsbescheid, die Bewilligungsunterlagen, den ursprünglichen Antrag und wenn vorhanden die betriebswirtschaftlichen Zahlen für den Förderzeitraum.

Stellen Sie Ihre Unterlagen zusammen und nehmen Sie rechtliche Hilfe in Anspruch, solange die Widerspruchsfrist noch läuft.

Schritt für Schritt: So gehen Sie nach Erhalt eines Rückforderungsbescheids vor

Sobald ein Rückforderungsbescheid zur Corona-Soforthilfe im Briefkasten liegt, zählt jeder Tag. Folgende Schritte sind empfehlenswert:

Zunächst das Eingangsdatum notieren: Die Widerspruchsfrist beginnt mit der Zustellung des Bescheids. Sie beträgt in der Regel einen Monat. Das exakte Datum des Eingangs ist der Ausgangspunkt für alle weiteren Schritte.

Dann alle Unterlagen zusammenstellen: Dazu gehören der Bescheid selbst, der ursprüngliche Antrag auf Soforthilfe, der Bewilligungsbescheid, vorhandene Kontoauszüge oder BWA für den Zeitraum März bis Mai 2020 sowie spätere Schreiben der Behörde.

Als nächstes rechtliche Beratung einholen: Ein auf Verwaltungsrecht oder Wirtschaftsrecht spezialisierter Rechtsanwalt beurteilt, ob der Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat und welche Argumente tragen.

Widerspruch fristgerecht einlegen: Selbst wenn die Erfolgsaussichten noch ungeklärt sind, ist der Widerspruch das sicherste Mittel, um keine Rechte zu verlieren. Er hemmt die Bestandskraft des Bescheids und erzwingt eine erneute Prüfung durch die Behörde.

Keine Zahlung leisten, bevor die Rechtslage nicht geklärt ist. Eine geleistete Zahlung ist schwer zurückzuholen, wenn der Widerspruch nachträglich Erfolg haben sollte.

Wann lohnt sich anwaltliche Beratung bei Corona-Soforthilfe Rückforderungen?

Anwaltliche Beratung lohnt sich in nahezu allen Fällen, in denen ein Rückforderungsbescheid eingegangen ist, unabhängig von der Höhe der Forderung. Denn die Kosten einer Beratung stehen häufig in keinem Verhältnis zu den möglichen Rückzahlungssummen von mehreren Tausend Euro.

Besonders dringend ist die rechtliche Prüfung, wenn die Widerspruchsfrist in Kürze abläuft, wenn die geforderte Summe die tatsächlich genutzte Fördersumme überschreitet, wenn der Bewilligungsbescheid unklare Vorgaben zum Verwendungsnachweis enthielt oder wenn die Behörde eine andere Berechnungsmethode angewendet hat als im ursprünglichen Bescheid angekündigt.

Auch für Personen, die bereits einen Widerspruch eingelegt haben und nun auf einen Widerspruchsbescheid warten, kann eine anwaltliche Begleitung entscheidend sein. Denn nach Erlass des Widerspruchsbescheids folgt als nächster Schritt die Klage vor dem Verwaltungsgericht, die ebenfalls fristgebunden ist.

Fazit: Corona-Soforthilfe Rückzahlung vermeiden durch Widerspruch

Rückforderungsbescheide zur Corona-Soforthilfe sind kein automatisches Schuldeingständnis und kein Grund zur Panik. Sie sind ein Verwaltungsakt, gegen den Rechtsmittel bestehen. Die Rechtslage ist bundesweit uneinheitlich, Gerichte haben Rückforderungen in zahlreichen Fällen beanstandet. Wer die Frist verstreichen lässt oder vorschnell zahlt, gibt diese Chancen leichtfertig aus der Hand.

Der wichtigste Schritt ist, den Bescheid nicht zu ignorieren, sondern sofort und fristgerecht Widerspruch einzulegen. Daneben sollten alle relevanten Unterlagen aus der Antragsphase gesichert werden. Eine rechtliche Prüfung zeigt, ob die konkrete Rückforderung standhält oder ob Argumente dagegen sprechen.

Je früher eine Kanzlei eingeschaltet wird, desto mehr Handlungsoptionen bleiben offen.

Häufige Fragen:

Die Widerspruchsfrist beträgt in der Regel einen Monat ab Zustellung des Bescheids. Das genaue Datum der Zustellung ergibt sich aus dem Briefumschlag oder dem Datum des Bescheids zuzüglich der Postlaufzeit. Bei fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung kann sich die Frist auf ein Jahr verlängern. Im Zweifel gilt: sofort handeln.
Wird die Frist versäumt, wird der Rückforderungsbescheid bestandskräftig. Das bedeutet, er wird wie ein rechtskräftiges Urteil behandelt und kann nur noch in engen Ausnahmefällen angefochten werden. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist möglich, wenn ein unverschuldeter Grund für die Fristversäumnis vorlag.
Der Widerspruch hat in der Regel keine aufschiebende Wirkung, das heißt, die Zahlungspflicht besteht formal weiter. Allerdings wird die Behörde die Vollstreckung häufig aussetzen, während das Widerspruchsverfahren läuft. In Absprache mit einem Anwalt kann auch die aufschiebende Wirkung beantragt werden, sofern gesetzlich vorgesehen.
Für eine fundierte Prüfung benötigt die Kanzlei den Rückforderungsbescheid, den ursprünglichen Bewilligungsbescheid, das ausgefüllte Antragsformular sowie betriebswirtschaftliche Unterlagen aus dem Förderzeitraum (z.B. BWA, Kontoauszüge, Einnahmen-Überschuss-Rechnung). Je vollständiger die Unterlagen, desto präziser kann der Widerspruch begründet werden.
Rückzahlungen von Corona-Soforthilfen können unter Umständen als Betriebsausgabe steuerlich abzugsfähig sein, wenn die ursprüngliche Zahlung als Betriebseinnahme versteuert wurde. Diese Frage hängt von der individuellen steuerlichen Behandlung der Soforthilfe ab und sollte mit einem Steuerberater geklärt werden.
Als Liquiditätsengpass galt der Fehlbetrag zwischen laufenden Betriebsausgaben und den pandemiebedingt weggebrochenen Einnahmen. Die Definition und Berechnung variiert je nach Bundesland erheblich. In NRW hat das Oberverwaltungsgericht klargestellt, dass nur der tatsächliche Fehlbetrag im Förderzeitraum maßgeblich ist, nicht das Jahresergebnis.
Nicht automatisch. Entscheidend ist, ob der konkret berechnete Liquiditätsengpass im Förderzeitraum die gewährte Summe rechtfertigte. Wer nachweislich hohe Einnahmenausfälle hatte, kann unter Umständen nachweisen, dass die gewährte Soforthilfe in voller Höhe gerechtfertigt war.
Rechenfehler oder fehlerhafte Annahmen der Behörde sind ein häufiger Angriffspunkt im Widerspruchsverfahren. Wer den Bescheid genau liest und die zugrunde liegende Berechnung nachvollzieht, findet häufig Ansätze für eine erfolgreiche Beanstandung. Ohne rechtliche Prüfung bleibt dieser Fehler jedoch unentdeckt.
Ja. Wird der Widerspruch durch einen Widerspruchsbescheid abgelehnt, bleibt die Möglichkeit der Klage vor dem Verwaltungsgericht. Auch hier gilt eine Frist von einem Monat ab Zustellung des Widerspruchsbescheids. Anwaltliche Begleitung ist spätestens jetzt unbedingt empfehlenswert.
Anwaltliche Unterstützung lohnt sich immer dann, wenn ein Rückforderungsbescheid eingegangen ist und die Frist noch läuft. Je früher die Beratung erfolgt, desto mehr Handlungsoptionen bleiben erhalten. Auch bei bereits verpasster Frist oder nach Erhalt eines Widerspruchsbescheids kann ein Anwalt prüfen, welche Schritte noch möglich sind. Die Höhe der geforderten Rückzahlung rechtfertigt in den meisten Fällen den Aufwand.

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