Dr. Frank K. Peter Rechtsanwalt - Persönliche Betreuung und Fachkompetenz für Ihre rechtlichen Belange

Aberkennung ausländischer Fahrerlaubnisse und Fahreignung bei Mischkonsum von Cannabis und Alkohol

Fachbeitrag im Verkehrsstrafrecht

Einleitung

Im Jahr 2025 haben mehrere obergerichtliche Entscheidungen die rechtlichen Maßstäbe zur Fahreignung bei Cannabis- und Mischkonsum (Cannabis in Kombination mit Alkohol) geschärft. Besonders die Urteile des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) bringen Klarheit in zentrale Praxisfragen:
Wann darf das Recht aberkannt werden, mit einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland zu fahren? Und unter welchen Voraussetzungen führt Cannabis- oder Mischkonsum zum Entzug der Fahrerlaubnis?
Der folgende Beitrag fasst die aktuellen Entwicklungen, rechtlichen Grundlagen und praktischen Konsequenzen zusammen und bietet einen Überblick für Betroffene und Berater.

1. Rechtsgrundlagen und aktuelle Rechtsprechung zur Aberkennung ausländischer Fahrerlaubnisse

Gesetzliche Grundlage

Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) und § 46 Abs. 1 Satz 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich der Inhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist.
Bei einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis bedeutet die Entziehung im Inland eine Aberkennung des Nutzungsrechts: Die ausländische Fahrerlaubnis bleibt zwar im Ausstellungsstaat gültig, darf aber in Deutschland nicht mehr verwendet werden (§ 3 Abs. 1 Satz 2 StVG i.V.m. § 46 Abs. 5 FeV).

Voraussetzungen bei Drogen- oder Mischkonsum

Nach aktueller Rechtsprechung – insbesondere dem Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 30.09.2025 – kann die Fahreignung bereits dann verneint werden, wenn wissenschaftlich gesichert ist, dass künftig mit einem THC-Wert ab 3,5 ng/ml oder mehr im Blut ein Fahrzeug geführt wird.
Das gilt auch für Inhaber ausländischer Führerscheine. In solchen Fällen darf die Fahrerlaubnisbehörde das Nutzungsrecht im Inland unmittelbar aberkennen, ohne zwingend eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen zu müssen.

Beim Mischkonsum von Cannabis und Alkohol kommt es sowohl auf absolute als auch auf relative Fahruntüchtigkeit an.

  • Absolute Fahruntüchtigkeit liegt ab 1,1 ‰ Blutalkoholkonzentration vor.

  • Bereits bei geringeren Werten kann relative Fahruntüchtigkeit angenommen werden, wenn typische alkoholbedingte Fahrfehler hinzukommen.

2. Mischkonsum von Cannabis und Alkohol – Maßstäbe für Fahreignung und MPU

Grundprinzipien

Die Fahreignung entfällt grundsätzlich bei regelmäßigem Cannabiskonsum oder bei Mischkonsum mit Alkohol, sofern das sogenannte Trennungsvermögen fehlt – also die Fähigkeit, Drogenkonsum und Teilnahme am Straßenverkehr strikt zu trennen.
Ein gelegentlicher Cannabiskonsum allein führt noch nicht zur Entziehung der Fahrerlaubnis, solange der Betroffene nachweislich verantwortungsbewusst und drogenfrei am Straßenverkehr teilnimmt.

Besteht jedoch kein Trennungsvermögen – etwa wenn unter Einfluss von Cannabis oder Alkohol gefahren wird – oder wird ein kombinierter Konsum belegt, muss die Behörde die Fahreignung verneinen und den Entzug der Fahrerlaubnis anordnen.

Selbst ein außerhalb des Straßenverkehrs festgestellter Mischkonsum kann Zweifel an der Fahreignung begründen, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass künftig eine Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss dieser Substanzen wahrscheinlich ist.
In solchen Fällen kann eine MPU entbehrlich sein, sofern der Sachverhalt eindeutig ist (BayVGH, Beschl. v. 30.09.2025).

MPU und Folgen

Nach Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Drogen oder Mischkonsum wird in der Regel eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet.
Ziel ist die Überprüfung, ob der Betroffene zuverlässig zwischen Konsum und Verkehrsteilnahme trennen kann.

Ohne nachgewiesene Abstinenz über einen längeren Zeitraum ist eine positive MPU kaum zu erreichen. Der Nachweis eines stabilen, verantwortungsbewussten Lebensstils – frei von Drogen- und Alkoholmissbrauch – ist hier entscheidend.
Fehlt das Trennungsvermögen, führt dies regelmäßig zum zwingenden Entzug der Fahrerlaubnis.

3. Praktische Hinweise und Empfehlungen für Betroffene

Verteidigungsmöglichkeiten und Verhaltenshinweise

Bereits gelegentlicher Konsum kann weitreichende Folgen im Fahrerlaubnisrecht haben. Behörden und Gerichte legen strenge Maßstäbe an, insbesondere beim Nachweis eines stabilen Konsumverhaltens und beim Trennungsvermögen.

Betroffene sollten beachten:

  • Regelmäßiger Cannabis- oder harter Drogenkonsum führt fast immer zum Entzug der Fahrerlaubnis und zur MPU-Anordnung.

  • Gelegentlicher Cannabiskonsum ist nur dann problematisch, wenn zusätzlich Alkohol konsumiert wurde oder das Trennungsvermögen fehlt.

  • Abstinenznachweise sind für eine erfolgreiche MPU unerlässlich und sollten frühzeitig begonnen werden.

  • Unwissentlichkeit des Konsums (z. B. durch Fremdeinwirkung) wird von Gerichten nur in belegbaren Ausnahmefällen akzeptiert.

Bei ausländischen Fahrerlaubnissen entspricht die Aberkennung des Nutzungsrechts im Inland einer vollständigen Entziehung nach deutschem Recht. Ein Fahren in Deutschland ist danach unzulässig – auch wenn die Fahrerlaubnis im Ausland weiter gilt.
Zudem kann ein solcher Verstoß versicherungsrechtliche Folgen haben, etwa den Verlust des Versicherungsschutzes.

Fazit: Was bedeuten die neuen Entwicklungen?

Die aktuelle Rechtsprechung im Jahr 2025 verschärft die Anforderungen an die Fahreignung bei Cannabis- und Mischkonsum deutlich.
Schon der einmalige kombinierte Konsum von Cannabis und Alkohol, selbst außerhalb des Straßenverkehrs, kann Zweifel an der Fahreignung begründen. Auch ausländische Führerscheine werden hiervon nicht ausgenommen – das Nutzungsrecht in Deutschland kann effektiv aberkannt werden.

Für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis ist entscheidend:

  • nachweisbares Trennungsvermögen,

  • belegte Abstinenz,

  • und eine erfolgreich absolvierte MPU.

Betroffene sollten frühzeitig anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, sofort mit abstinenzbegründenden Maßnahmen beginnen und sich gezielt auf die MPU vorbereiten.
So lässt sich verhindern, dass aus einem einmaligen Fehlverhalten ein dauerhaftes Fahrverbot oder der vollständige Verlust der Fahrerlaubnis entsteht.

Rechtsgebiet

Verkehrsstrafrecht-Mobile

Folgen Sie mir für weitere Videos aus der Welt des Strafrechts.

Gerne für Sie erreichbar

Kontakt

Ihr Rechtsanwalt Dr. Frank K. Peter.

Adresse

Dr. Frank K. Peter Rechtsanwalt Worms (Hauptsitz)
Wilhelm-Leuschner-Str. 2
67547 Worms

Dr. Frank K. Peter Rechtsanwalt Frankfurt
Opernplatz
60313 Frankfurt am Main

Email: mail@doc-peter.de

Tel. 062419249992

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag:
08:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 17:00 Uhr
Mittwoch, Freitag:
08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Kontakt