Rechtsanwalt Fahrerflucht Worms
Dienstleistung im Verkehrsstrafrecht
Fahrerflucht – Schneller und professioneller Rechtsbeistand
Ihnen wird Fahrerflucht zur Last gelegt? Sie haben sich unerlaubt vom Unfallort entfernt? Sie benötigen rechtlichen Beistand? Sollten Sie nach einem Unfall geflüchtet sein, drohen Ihnen hohe Geldstrafen, Freiheitsstrafen und Fahrverbote. Zudem könnten Probleme mit der Kfz-Versicherung auftreten.
Deshalb ist eine schnelle und professionelle rechtliche Unterstützung für Sie von großer Bedeutung. Unabhängig davon, ob Sie unabsichtlich oder vorsätzlich gehandelt haben. Mit meiner langjährigen Praxiserfahrung vertrete ich Sie in allen Angelegenheiten rund um die Fahrerflucht.
Schweigen Sie und rufen Sie mich an. Als Beschuldigter haben Sie das Recht, die Aussage zu verweigern und auf juristischen Beistand. Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht bin ich auf Autounfälle spezialisiert. Um die bestmögliche Verteidigung für Sie sicherzustellen, kontaktieren Sie mich am besten sofort nach dem Unfall oder sobald Polizei und Staatsanwaltschaft auf Sie zukommen.
Fahrerflucht – Rechtsbeistand schnell und professionell
Um Geldstrafen oder Freiheitsstrafen zu reduzieren oder zu vermeiden und Ihren Führerschein zu behalten, sollten Sie Folgendes beachten:
Voraussetzungen der Fahrerflucht
Ein Unfallbeteiligter verlässt unerlaubt den Unfallort, bevor seine Identifizierung möglich war.
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Unfallbeteiligte sind auch Beifahrer, die den Unfall (mit-)verursacht haben
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Sind die anderen nicht anwesend, muss der Unfallbeteiligte eine angemessene Zeit warten
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Die Angemessenheit hängt von den Umständen des Unfalls ab: etwa 60 Minuten tagsüber auf dem Supermarktparkplatz, 30 Minuten auf einer nächtlichen Landstraße
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Auch bei Kleinstschäden besteht die Pflicht zu warten
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Nach dem Warten oder einem berechtigten Entfernen muss der Unfallbeteiligte die Identifizierung bei den anderen Beteiligten oder der Polizei umgehend nachholen
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Berechtigt ist das Entfernen aufgrund außergewöhnlicher Umstände, z. B. Hochzeit, Beerdigung, Fahrplan, medizinischer Notfall
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Entfernen bedeutet das Verlassen des unmittelbaren Unfallortes
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Pflicht zur Duldung der Feststellung
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Feststellung von Personalien (Name und Anschrift), Fahrzeug und Art der Beteiligung
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Verpflichtung zum aktiven Vorstellen als Unfallbeteiligter
Bevorstehende Strafen und Sanktionen
Bevorstehende Strafen und Sanktionen
Eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren kann durch ein Gericht verhängt werden. Die Höhe und Dauer der Strafe hängen von verschiedenen Umständen ab, wie etwa:
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Schadenshöhe an Fahrzeugen oder Personen
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vorherige Eintragungen im Bundeszentralregister
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Schocksituation des Unfalls
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Einfluss von Drogen und Alkohol
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Benachrichtigung des Unfallgegners oder der Polizei
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Fahrverbot von bis zu 6 Monaten oder Entzug der Fahrerlaubnis mit einer Sperrzeit für die Neuerteilung von bis zu 5 Jahren
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Punkte im Fahreignungsregister (FAER) des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg
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Ansprüche der Versicherungen
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Rückforderungsansprüche der Kfz-Versicherung in Höhe des beim Unfall entstandenen Schadens
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Rückforderungsansprüche der Rechtsschutzversicherung für die entstandenen Anwaltsgebühren
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Erhöhung der Prämien der Kfz-Haftpflichtversicherung
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Verlängerung der Probezeit sowie Anordnung eines Aufbauseminars
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Anordnung einer Sperrfrist von 6 Monaten bis zu 5 Jahren, um eine Fahrprüfung (erneut) abzulegen, auch wenn Sie noch keine Fahrerlaubnis besitzen
Verhinderung oder Verminderung von Strafen und Sanktionen
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Wichtigste Regel: Schweigen ist Gold
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Schweigen wird Ihnen nicht negativ ausgelegt
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Als Beschuldigter haben Sie ein Recht auf Aussageverweigerung: Sie müssen sich nicht selbst belasten
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Alles, was Sie äußern, kann gegen Sie verwendet werden
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Entlastendes kann nach Rücksprache mit mir auch später noch vorgebracht werden
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Sie sind nur verpflichtet, Ihre Personalien und den Führerschein herauszugeben
Ich beantrage die Einsicht in die Akten
Jeder Beschuldigte hat das Recht, bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht zu beantragen
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Diese Einsicht ist jedoch limitiert
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Nur ein Rechtsanwalt kann uneingeschränkte Akteneinsicht beantragen
Diese Informationen erleichtern die Verteidigung erheblich
Diese Einsichten erleichtern meine Verteidigung
Diese Einsichten erleichtern meine Verteidigung
Keine Reaktion auf polizeiliche Schreiben notwendig
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Es besteht keine Verpflichtung, auf polizeiliche Schreiben wie etwa eine Anzeige zu reagieren
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Es ist nicht erforderlich, auf Vorladungen der Polizei zu erscheinen
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Nur auf Vorladungen der Staatsanwaltschaft muss geantwortet werden
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Ein Schreiben der Polizei kann jedoch auch im Auftrag der Staatsanwaltschaft verfasst worden sein
Wie ich Ihnen helfe
Wird Ihnen eine Fahrerflucht vorgeworfen, stehe ich an Ihrer Seite. Mit meiner langjährigen Praxiserfahrung berate und vertrete ich Sie im Verkehrsstrafrecht: Von der Eröffnung des Ermittlungsverfahrens bis zum Ende des Strafverfahrens.
Entscheidend ist, dass Sie jegliche Aussage verweigern und sich sofort an mich als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht wenden. Zwar besteht vor dem Amtsgericht bei geringer Strafandrohung kein Anwaltszwang. Allerdings kann nur ein Rechtsanwalt die vollständige Akteneinsicht beantragen. Nur dann ist eine professionelle Verteidigung möglich.
Wenn Sie mein Mandant sind, übernehme ich die Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft, der Polizei, der Führerscheinzulassungsstelle, der Versicherung, den anderen Beteiligten sowie dem Gericht. Hierbei ist es möglich, auch schon während des Ermittlungsverfahrens eine Einstellung zu verhandeln.
Wichtig ist: Verweigern Sie die Aussage und melden Sie sich umgehend, damit ich Sie am besten verteidigen kann!
Die Zumutbarkeit der Wartezeit richtet sich nach den spezifischen Umständen des Unfalls. Ausschlaggebend ist, wann mit dem Erscheinen des anderen Unfallbeteiligten zu rechnen ist. Dabei spielen der Ort, die Zeit und die Schwere des Unfalls eine zentrale Rolle. Als Richtlinie gelten etwa 60 Minuten während des Tages in der Stadt oder 30 Minuten in der Nacht auf Landstraßen.