Was den Fall besonders macht, ist seine prozessuale Geschichte. Im Dezember 2023 – über vier Jahre nach dem Unfall – sprach das Landgericht Landau zunächst eine Verurteilung zu vier Jahren Haft aus. Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil jedoch auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück an das Landgericht Landau.
Im zweiten Prozess, der im Jahr 2025 stattfand, forderte die Staatsanwaltschaft erneut vier Jahre Haft. Die Verteidigung plädierte auf Bewährungsstrafe. Das Gericht entschied sich mit drei Jahren für eine Strafe unterhalb der Staatsanwaltschaftsforderung – aber deutlich über dem Antrag der Verteidigung. Das aktuelle Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Aufgrund der ungewöhnlich langen Verfahrensdauer nahm das Gericht eine doppelte Anrechnung vor: Fünf Monate wurden als bereits vollstreckt gewertet, zusätzlich wurden 50 Tage wegen früherer Auflagen angerechnet. Die effektiv verbleibende Reststrafe beläuft sich damit auf knapp zweieinhalb Jahre.
Dieser Verfahrensgang illustriert, wie komplex und langwierig Strafverfahren nach schweren Verkehrsunfällen werden können – und welche Bedeutung professionelle Strafverteidigung über alle Instanzen hinweg hat.