Im Oktober 2022 versuchten sechs Männer, in eine Sparkasse einzubrechen, um Schließfächer auszuräumen. In der Hoffnung, einen Betrag im sechs- bis siebenstelligen Bereich zu erlangen, planten sie, die Alarmanlage zu umgehen und sich von einem Kellerraum bis in den Tresorraum zu bohren – ausgestattet mit Bohrhammer, Vorschlaghammer, Meißel und weiteren Werkzeugen. Doch die Polizei hatte ihre Aktivitäten von Anfang an überwacht. Obwohl sie das Tatwerkzeug und die Vorbereitungen erfolgreich deponierten, erkannten sie früh die Gefahr und flohen, nachdem sie mit den Bohrarbeiten begonnen hatten.
Das Landgericht Berlin verurteilte die Täter wegen versuchten Diebstahls zu Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und acht Monaten und drei Jahren und fünf Monaten. Die Staatsanwaltschaft hatte jedoch eine härtere Strafe aufgrund von versuchtem Diebstahl mit Waffen gefordert und zudem die Einziehung des Tatwagens beantragt. Ihre Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) war erfolgreich.