Als erfahrener Strafverteidiger überprüfe ich umgehend, ob die Haftanordnung rechtmäßig ist. Ist der Tatverdacht wirklich hinreichend? Liegt tatsächlich ein Haftgrund vor oder wurde er nur pauschal behauptet? Gibt es mildernde Maßnahmen wie etwa Meldepflichten, Auflagen oder die Zahlung einer Kaution, die anstelle der Haft zum Tragen kommen könnten?
Ich setze mich dafür ein, dass ein Haftprüfungstermin angesetzt wird oder stelle einen Haftbeschwerdeantrag, um die Entlassung aus der Untersuchungshaft zu erreichen. Dabei verfolge ich eine gezielte und fundierte Strategie, um das Gericht davon zu überzeugen, dass eine Inhaftierung nicht erforderlich ist.
Zudem kümmere ich mich um die Verteidigung in der Sache selbst: Ich beantrage die vollständige Akteneinsicht, entwickle mit dem Mandanten eine passende Verteidigungsstrategie und stelle sicher, dass keine voreiligen Aussagen oder Fehler unter dem Druck der Haft gemacht werden.