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E-Zigarette während der Fahrt: ebenfalls vom Handyverbot erfasst?

Fachbeitrag im Verkehrsstrafrecht

E-Zigarette am Steuer: Wann selbst das „Dampfen“ teuer werden kann

Viele Autofahrer wissen, dass das Smartphone am Steuer tabu ist. Weniger bekannt ist jedoch, wie weit das sogenannte Handyverbot tatsächlich reicht. Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgericht Köln zeigt deutlich: Auch die Nutzung einer E-Zigarette mit Touchdisplay kann während der Fahrt ordnungswidrig sein.

Der entschiedene Fall: Dampfstärke statt Smartphone

In dem vom Gericht entschiedenen Fall stellte ein Autofahrer auf der Autobahn über den Bildschirm seiner E-Zigarette die Dampfintensität ein. Dabei wurde er von der Polizei beobachtet. Die Folge: 150 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

Der Fahrer argumentierte, er habe kein Mobiltelefon benutzt, sondern lediglich seine E-Zigarette bedient. Dieses Argument überzeugte die Gerichte jedoch nicht. Sowohl das Amtsgericht Siegburg als auch das OLG Köln bewerteten die Handlung als verbotene Nutzung eines elektronischen Geräts im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO.

Warum fällt eine E-Zigarette unter das Handyverbot?

Entscheidend ist nach der gesetzlichen Regelung nicht die Geräteart, sondern die Art der Bedienung während der Fahrt. Der Gesetzgeber verbietet ausdrücklich die Nutzung elektronischer Geräte,

  • die Informationen anzeigen können und

  • deren Bedienung die Aufmerksamkeit des Fahrers erfordert – insbesondere bei Berührungsbildschirmen.

Auch wenn eine E-Zigarette weder telefonieren noch navigieren kann, lenkt das Bedienen des Displays den Fahrer vom Verkehrsgeschehen ab. Nach Auffassung des Gerichts ist diese Ablenkung mit der Nutzung eines Smartphones vergleichbar.

Keine Schlupflöcher durch andere Geräte

Die Entscheidung macht deutlich: Das Handyverbot ist technologieoffen formuliert. Wer glaubt, durch die Nutzung anderer elektronischer Geräte rechtliche Grauzonen auszunutzen, irrt.

Ob Smartphone, Navigationsgerät, Smartwatch oder E-Zigarette mit Touchscreen – sobald ein Gerät aktiv bedient wird und Aufmerksamkeit bindet, drohen Sanktionen.

Fazit: Hände ans Lenkrad, Blick auf die Straße

Autofahrer sollten während der Fahrt konsequent auf die Bedienung elektronischer Geräte verzichten. Selbst vermeintlich harmlose Handlungen können als Ordnungswidrigkeit gewertet werden und teuer werden.

Gerade im Verkehrsrecht zeigt sich immer wieder: Kleine Unachtsamkeiten können erhebliche rechtliche Folgen haben.

Rechtsgebiet

Verkehrsstrafrecht-Mobile

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