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Strafbefehl gegen DFB-Profi: Was 60 Tagessätze à 7.500 € tatsächlich bedeuten

Fachbeitrag im Strafrecht

Strafbefehl gegen DFB-Profi: Was 60 Tagessätze à 7.500 € tatsächlich bedeuten

Ein Strafbefehl von insgesamt 450.000 € – zusammengesetzt aus 60 Tagessätzen zu je 7.500 € – wirkt auf den ersten Blick drastisch. Dahinter steht jedoch das bewährte System des Tagessatzes: Die Anzahl der Tagessätze bildet den Schuldumfang und die Schwere des Verstoßes ab, während die Höhe des Tagessatzes die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen berücksichtigt (§ 40 Abs. 1 und 2 StGB). Nach Medienberichten geht es im vorliegenden Fall um den Besitz verbotener Gegenstände, konkret eines Schlagrings und eines Elektroimpulsgeräts. Schlagringe zählen zu den in Deutschland verbotenen Waffen; sie sind in Anlage 2 zu § 2 WaffG aufgeführt. Erwerb und Besitz stellen Straftaten dar (§ 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG). Wird ein Schlagring im Rahmen einer Körperverletzung eingesetzt, droht darüber hinaus eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung – mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren (§ 224 StGB).

Tagessatzanzahl vs. Tagessatzhöhe – was steckt dahinter?

Die Anzahl der Tagessätze fungiert als juristisches Maß für das begangene Unrecht. 60 Tagessätze gelten als spürbare, aber keineswegs existenzgefährdende Sanktion – deutlich unterhalb des Bereichs, in dem Gerichte regelmäßig Freiheitsstrafen erwägen. Die Tagessatzhöhe wiederum ist davon losgelöst: Sie entspricht dem geschätzten durchschnittlichen Nettoeinkommen pro Tag und sorgt dafür, dass die Strafe für Personen mit hohem Einkommen ebenso spürbar ist wie für durchschnittliche Verdiener. Grundlage ist meist die einfache Berechnungsformel: Monatliches Nettoeinkommen ÷ 30 (§ 40 Abs. 2 StGB).

 

Die Rechnung im konkreten Fall:

Ein Tagessatz von 7.500 € impliziert ein monatliches Nettoeinkommen von rund 225.000 € (7.500 € × 30), also etwa 2,7 Mio. € netto pro Jahr. Die Gesamtstrafe ergibt sich dann schlicht aus 60 × 7.500 € = 450.000 €.

 

Wie sähe das bei einer Durchschnittsperson aus?

Bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 2.500 € läge die Tagessatzhöhe bei rund 83,33 €. Für 60 Tagessätze ergäbe das eine Geldstrafe von ca. 5.000 €. Das verdeutlicht die Systematik: Die Tagessatzanzahl bildet das Unrecht ab, die Tagessatzhöhe sorgt für eine gleichmäßig spürbare Wirkung – unabhängig vom Einkommen.

 

Und der Eintrag im Führungszeugnis?

Eine Geldstrafe von bis zu 90 Tagessätzen erscheint im privaten Führungszeugnis grundsätzlich nicht (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG), sofern keine weiteren Verurteilungen bestehen. Sie wird zwar im Bundeszentralregister erfasst, führt aber im Alltag nicht dazu, dass jemand als „vorbestraft“ gilt. Erst ab 91 Tagessätzen taucht die Geldstrafe im Führungszeugnis auf – erst dann spricht man im allgemeinen Sprachgebrauch von einer Vorstrafe. Eine Verurteilung zu 60 Tagessätzen bleibt daher im Regelfall führungszeugnisneutral.

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