Dr. Frank K. Peter Rechtsanwalt - Persönliche Betreuung und Fachkompetenz für Ihre rechtlichen Belange

Revision im Strafrecht: Ihre letzte Chance gegen ein fehlerhaftes Urteil

Dienstleistung im Strafrecht

Professionelle Verteidigung in der Revisionsinstanz beim BGH und OLG

Ein Urteil ist gesprochen – doch Sie sind überzeugt, dass es fehlerhaft ist. Die Revision ist Ihre letzte Chance, ein falsches Urteil zu korrigieren. Anders als bei der Berufung geht es hier nicht um eine neue Verhandlung, sondern um die strenge Rechtskontrolle: Wurden Gesetze richtig angewendet? Wurden Verfahrensregeln eingehalten? Als erfahrener Strafverteidiger in der Revisionsinstanz prüfe ich Ihr Urteil auf Herz und Nieren – und kämpfe für Ihre Rechte.

Was ist die Revision im Strafrecht?

Die strafrechtliche Revision ist kein „zweiter Prozess“, sondern eine reine Rechtskontrolle. Das Revisionsgericht prüft nicht noch einmal die Beweise, sondern ob das Urteil auf korrekter Anwendung des materiellen und des Verfahrensrechts beruht. Gerade dieser Fokus macht die Revision zum schärfsten, aber auch anspruchsvollsten Rechtsmittel: Es geht um juristische Präzision, nicht um neue Tatsachen.

Die Abgrenzung zur Berufung ist zentral: Während die Berufung den gesamten Fall erneut verhandeln kann, „blickt“ die Revision ausschließlich in die Urteilsbegründung und in das, was prozessordnungsgemäß geschehen ist – oder eben nicht. Geprüft werden nur Rechtsfehler, innerhalb kurzer Fristen und ausschließlich anhand der schriftlichen Urteilsgründe und des Hauptverhandlungsprotokolls. Neue Beweise spielen keine Rolle.

Nach Einlegung und Begründung gehen Urteil und Akten an das Revisionsgericht:

  • Bundesgerichtshof (BGH) bei einem Urteil eines Landgerichts in erster Instanz
  • Oberlandesgericht (OLG) bei einem Urteil des Landgerichts in zweiter Instanz

Es wird ausschließlich auf Rechtsfehler geprüft. Fällt dem Gericht kein durchgreifender Fehler auf, wird die Revision verworfen. Erkennt es einen erheblichen Rechtsverstoß, hebt es das Urteil auf und verweist die Sache zur neuen Verhandlung an eine andere Kammer oder ein anderes Gericht zurück; seltener entscheidet es selbst. Eine mündliche Revisionshauptverhandlung kann stattfinden, ist aber die Ausnahme, weil es um Rechts- und nicht um Tatsachenfragen geht.

Fristen und formelle Anforderungen: Keine Fehler erlaubt

Wer Revision einlegt, muss Fristen, Form und Strategie exakt beherrschen:

  • Frist zur Einlegung: Binnen einer Woche nach Verkündung bzw. Zustellung des Urteils
  • Frist zur Begründung: Innerhalb eines Monats nach Einlegung
  • Formelle Anforderung: Die Revisionsbegründung muss von einem bei einem deutschen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichnet werden.

Diese Fristen sind strikt – ein Versäumnis kann Ihre letzte Chance zunichtemachen. Je sorgfältiger die Akte ausgewertet und je klarer die Rügen strukturiert sind, desto größer die Erfolgschance.

Die Sachrüge: Rechtsfehler im materiellen Recht aufdecken

Inhaltlich gibt es zwei Wege in der Revision. Die Sachrüge setzt beim materiellen Recht und der Urteilsbegründung an. Mit ihr rügen Sie Rechtsfehler in der rechtlichen Würdigung. Neue Beweise oder Zeugenaussagen spielen dabei keine Rolle – geprüft wird ausschließlich, was in den schriftlichen Urteilsgründen steht.

Schon eine kurz formulierte allgemeine Sachrüge („Verletzung materiellen Rechts“) eröffnet die vollständige rechtliche Nachprüfung. Erfolgreich wird die Sachrüge, wenn sich aus dem schriftlichen Urteil zeigt, dass das Gericht Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt, wesentliche Gesichtspunkte übergangen, falsche rechtliche Maßstäbe angelegt oder die Begründung widersprüchlich oder lückenhaft ist.

Typische Angriffspunkte der Sachrüge:

  • Fehlerhafter Schuldspruch (z.B. falsche rechtliche Einordnung oder übersehene Rechtfertigungs-/Schuldminderungsgründe)
  • Falsche Konkurrenzentscheidungen
  • Unzutreffender Strafrahmen
  • Verbotene Doppelverwertungen in der Strafzumessung
  • Nicht erörterte gewichtige Milderungsgründe
  • Nebenentscheidungen wie Einziehung und Maßregeln, die rechtlich nicht tragen

Ein weiterer Schlüsselbegriff ist das „Beruhen“: Der Rechtsfehler muss sich auf das Ergebnis ausgewirkt haben oder ausgewirkt haben können – auch das zeigt sich in den Urteilsgründen. Gute Revisionsarbeit liest deshalb das Urteil nicht nur aufmerksam, sondern systematisch: Welche Feststellungen tragen welche rechtliche Schlussfolgerung? Sind die einzelnen Schritte logisch und vollständig? Stimmen rechtlicher Maßstab und Ergebnis überein?

Die Verfahrensrüge: Formelle Fehler im Strafprozess angreifen

Die Verfahrensrüge ist das Werkzeug, mit dem in der Revision formelle Fehler des Strafverfahrens angegriffen werden. Gemeint sind nicht die rechtlichen Bewertungen im Urteil, sondern Verletzungen von Verfahrensregeln:

  • Wurde ein Beweisantrag zu Unrecht abgelehnt?
  • Wurde die Aufklärungspflicht missachtet?
  • War das Gericht richtig besetzt?
  • Wurden Beteiligte ordnungsgemäß belehrt?
  • War die Öffentlichkeit zulässig ausgeschlossen?
  • Gab es Befangenheitsprobleme oder Beweisverbote?

Solche Fehler betreffen die „Spielregeln“ des Prozesses – und genau deren Einhaltung überprüft das Revisionsgericht.

Wichtig: Anders als bei der Sachrüge gilt für die Verfahrensrüge ein strenger Darlegungskanon. Sie muss so konkret und vollständig begründet werden, dass – unterstellt, die vorgetragenen Tatsachen treffen zu – der Verfahrensverstoß feststeht. Dafür braucht es eine präzise Darstellung des Verfahrensablaufs, oft unter Auswertung des Sitzungsprotokolls und der Aktenvermerke. Nur was sauber und rechtzeitig gerügt ist, wird geprüft.

Auch hier entscheidet am Ende das „Beruhen“: Der Fehler muss sich auf das Ergebnis ausgewirkt haben oder ausgewirkt haben können. Gründliche Revisionsarbeit heißt deshalb, Protokolle und Beschlüsse Zeile für Zeile gegen die gesetzlichen Vorgaben zu spiegeln, Lücken, Widersprüche und unterlassene Verfahrensschritte herauszuarbeiten und den Kausalzusammenhang zum Urteil überzeugend darzustellen.

Warum bin ich der richtige Anwalt für Ihre Revision?

Hier zeigt sich der Mehrwert eines spezialisierten Revisionsverteidigers. Ich identifiziere versteckte Rechts- und Verfahrensfehler, ordne sie rechtlich ein und forme daraus eine tragfähige Revisionsstrategie. Die Kunst besteht darin, das Wesentliche vom Unwesentlichen zu trennen, Rügen so zu formulieren, dass sie den strengen gesetzlichen Anforderungen genügen, und jeden Schritt formal unangreifbar zu machen.

Zugleich braucht es ein klares Erwartungsmanagement: Seriöse Beratung benennt Chancen und Risiken offen, schützt Ihre prozessualen Positionen und bleibt gegenüber dem Tatvorwurf professionell distanziert – mit vollem Fokus auf Ihre Rechte.

Warum sind Sie bei mir gut aufgehoben? Weil Revisionsrecht Erfahrung, Sorgfalt und Ausdauer verlangt.

Ich analysiere jeden Fall individuell und mit Empathie für Ihre Situation, schöpfe das rechtliche Potenzial konsequent aus und führe Ihr Verfahren strukturiert von der ersten Einschätzung über die akribische Aktenarbeit bis zur Entscheidung. Diskretion ist selbstverständlich, ebenso transparente Informationen zu Kosten und möglichen Gebührenvereinbarungen. Ziel ist nicht der „laute Schlag“, sondern das belastbare Ergebnis: die Aufhebung eines fehlerhaften Urteils oder eine deutliche Verbesserung Ihrer Ausgangslage.

Meine Expertise:

  • Über 25 Jahre Erfahrung als Fachanwalt für Strafrecht
  • Spezialisierung auf Revisionsverfahren beim BGH und OLG
  • Bundesweite Vertretung in allen Instanzen
  • Verständlich, fokussiert und mit klarer Strategie

Ihre Revision – Meine Mission

Die Revision ist häufig die letzte Chance, ein falsches Urteil zu korrigieren. Wer sie nutzen will, braucht Präzision, Strategie und konsequente Verteidigung.

Wer frühzeitig nach der Urteilsverkündung anwaltlichen Rat sucht, wahrt Fristen und erhöht die Chance, genau die Rechtsfehler zu identifizieren, die das Urteil zu Fall bringen können.

Als erfahrener und kompetenter Revisionsanwalt analysiere ich Ihre Urteilsgründe und Ihren Prozessverlauf zügig, realistisch und bundesweit – und sage klar, ob und wo Sachrüge oder Verfahrensrüge eine echte Chance haben.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Die Sachrüge richtet sich gegen Rechtsfehler im materiellen Recht – also gegen fehlerhafte rechtliche Bewertungen im Urteil selbst (z.B. falscher Schuldspruch, fehlerhafte Strafzumessung). Die Verfahrensrüge hingegen greift formelle Fehler im Strafprozess an – Verstöße gegen Verfahrensregeln wie abgelehnte Beweisanträge oder fehlerhafte Besetzung des Gerichts.
Die Revision muss in der Regel binnen einer Woche nach Verkündung bzw. Zustellung des Urteils eingelegt werden. Die Revisionsbegründung muss innerhalb eines Monats erfolgen und von einem bei einem deutschen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichnet werden. Diese Fristen sind strikt einzuhalten.
Nein. Anders als bei der Berufung ist die Revision keine „zweite Verhandlung“. Das Revisionsgericht prüft ausschließlich Rechtsfehler anhand der schriftlichen Urteilsgründe und des Protokolls. Neue Beweise oder Zeugenaussagen spielen keine Rolle – es geht um reine Rechtskontrolle, nicht um Tatsachenfragen.

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