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Elektronische Fußfessel im Gewaltschutz: Was sich ändern soll

Fachbeitrag im Strafrecht

Elektronische Fußfessel im Gewaltschutz: Was sich ändern soll – und welche Folgen das für Betroffene und Beschuldigte hat

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgestellt, der eine bundesweit einheitliche elektronische Aufenthaltsüberwachung im Gewaltschutz schaffen soll. Damit rückt die elektronische Fußfessel in Fällen häuslicher Gewalt stärker in den Fokus – als Instrument, das Opfer schützen und Behörden entlasten soll. Doch was bedeutet das konkret? Und für wen?

Was der Gesetzentwurf vorsieht

Nach den Plänen der Bundesregierung soll künftig das Familiengericht entscheiden, ob eine elektronische Fußfessel angeordnet wird. Diese Anordnung wäre zeitlich befristet, müsste regelmäßig überprüft werden und käme nur in Fällen in Betracht, die als besonders risikoreich eingestuft werden.

Die Überwachung soll helfen, Abstands- und Kontaktverbote konsequenter durchzusetzen. Nähert sich ein Gefährder der geschützten Person, sollen Annäherungen frühzeitig erkannt und die Polizei sofort informiert werden. Auf Wunsch kann die betroffene Person zusätzlich ein Warngerät erhalten, das Warnsignale direkt anzeigt.

Warum diese Maßnahme diskutiert wird

Die Fallzahlen häuslicher Gewalt bleiben seit Jahren hoch, was politischen und gesellschaftlichen Handlungsdruck erzeugt. Als Vorbild dient das „spanische Modell“, bei dem sowohl die gefährdete Person als auch der Gefährder ein Gerät tragen. Nähern sich beide einander, lösen die Geräte abgestufte Alarme aus – ein System, das in Spanien als sehr wirksam gilt und oft als Best-Practice-Beispiel genannt wird.

Keine automatische Anordnung – sondern Einzelfallprüfung

Wichtig ist: Die elektronische Fußfessel soll kein Automatismus werden. Ob sie angeordnet wird, entscheidet das Familiengericht im Einzelfall und erst nach einer engen Verhältnismäßigkeitsprüfung. Die Entscheidung muss zudem zeitlich begrenzt und gerichtlich kontrolliert werden.

Bei der Risikoabwägung können verschiedene Aspekte eine Rolle spielen, etwa frühere Übergriffe, bestehende Drohungen, möglicher Waffenbesitz oder Verstöße gegen bereits bestehende Schutzauflagen. Die Maßnahme soll nur dort eingesetzt werden, wo sie wirklich notwendig erscheint.

Konsequenzen für Betroffene und Beschuldigte

Wer eine Schutzanordnung oder eine Fußfesselanordnung erhält, muss diese unbedingt einhalten. Verstöße sollen künftig deutlich strenger geahndet werden. Für gefährdete Personen bietet das System eine zusätzliche technische Frühwarnung, ersetzt jedoch nicht andere Schutzmaßnahmen wie professionelle Beratung, sichere Unterkünfte oder persönlichen Begleitschutz. Die elektronische Überwachung ist also eine Ergänzung – kein Ersatz.

Gesetzgebungsverfahren

Momentan handelt es sich lediglich um einen Kabinettsentwurf. Bundestag und Bundesrat müssen noch über die Regelung beraten und entscheiden, sodass sich der Inhalt im weiteren Verfahren noch verändern kann.

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