Grundprinzipien
Die Fahreignung entfällt grundsätzlich bei regelmäßigem Cannabiskonsum oder bei Mischkonsum mit Alkohol, sofern das sogenannte Trennungsvermögen fehlt – also die Fähigkeit, Drogenkonsum und Teilnahme am Straßenverkehr strikt zu trennen.
Ein gelegentlicher Cannabiskonsum allein führt noch nicht zur Entziehung der Fahrerlaubnis, solange der Betroffene nachweislich verantwortungsbewusst und drogenfrei am Straßenverkehr teilnimmt.
Besteht jedoch kein Trennungsvermögen – etwa wenn unter Einfluss von Cannabis oder Alkohol gefahren wird – oder wird ein kombinierter Konsum belegt, muss die Behörde die Fahreignung verneinen und den Entzug der Fahrerlaubnis anordnen.
Selbst ein außerhalb des Straßenverkehrs festgestellter Mischkonsum kann Zweifel an der Fahreignung begründen, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass künftig eine Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss dieser Substanzen wahrscheinlich ist.
In solchen Fällen kann eine MPU entbehrlich sein, sofern der Sachverhalt eindeutig ist (BayVGH, Beschl. v. 30.09.2025).
MPU und Folgen
Nach Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Drogen oder Mischkonsum wird in der Regel eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet.
Ziel ist die Überprüfung, ob der Betroffene zuverlässig zwischen Konsum und Verkehrsteilnahme trennen kann.
Ohne nachgewiesene Abstinenz über einen längeren Zeitraum ist eine positive MPU kaum zu erreichen. Der Nachweis eines stabilen, verantwortungsbewussten Lebensstils – frei von Drogen- und Alkoholmissbrauch – ist hier entscheidend.
Fehlt das Trennungsvermögen, führt dies regelmäßig zum zwingenden Entzug der Fahrerlaubnis.