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Illegales Tuning - Vom Hobby zum Straftatbestand

Fachbeitrag im Strafrecht

Illegales Tuning - Vom Hobby zum Straftatbestand

Wer sein Auto oder Motorrad tieferlegt, lauter macht oder optisch verändert, denkt dabei selten an die strafrechtlichen Konsequenzen. Doch genau diese können schnell eintreten, wenn technische oder optische Veränderungen die gesetzlichen Grenzen überschreiten. Illegales Tuning ist kein bloßer Regelverstoß, sondern kann erhebliche rechtliche Folgen haben.

Wird durch Umbauten die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs aufgehoben, drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch strafrechtliche Verfahren. Besonders kritisch wird es, wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder durch einen Unfall geschädigt werden. In solchen Fällen sind Punkte in Flensburg noch das geringste Problem – es können Anzeigen wegen fahrlässiger Körperverletzung oder gar Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) folgen.

Auch bei Rollern und Motorrädern hat illegales Tuning weitreichende Konsequenzen: Wer ohne gültige Betriebserlaubnis fährt, riskiert den Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis oder ohne Versicherungsschutz. Oft unterschätzt werden zudem optische Veränderungen – wie etwa nicht zugelassene Scheinwerfer oder getönte Rücklichter. Sie können nicht nur zu einer Ordnungswidrigkeit, sondern ebenfalls zu einer Strafanzeige führen, wenn dadurch andere geblendet oder gefährdet werden.

Was als Freizeitbeschäftigung beginnt, kann daher im schlimmsten Fall mit Führerscheinentzug, hohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafe enden. Besonders junge Fahrerinnen und Fahrer sind hiervon betroffen – und überrascht, wie schnell aus einem vermeintlich harmlosen Tuning ein Fall für die Strafjustiz wird.

Wenn Ihnen ein solcher Vorwurf gemacht wird: Als erfahrener Strafverteidiger unterstütze ich Sie bundesweit.

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