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Richter am Bundesverfassungsgericht und seine Bedeutung im Strafrecht

Fachbeitrag im Strafrecht

Hüter der Verfassung - Wie wird man Richter am Bundesverfassungsgericht und welche Bedeutung hat es im Strafrecht?

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist das höchste Gericht der Bundesrepublik Deutschland und sichert die Geltung des Grundgesetzes. Die dort tätigen Richterinnen und Richter tragen eine außergewöhnliche Verantwortung: Sie entscheiden über die verfassungskonforme Auslegung der Gesetze und schützen die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Der Weg dorthin entspricht nicht dem klassischen Werdegang innerhalb der Justiz. Eine Bewerbung ist nicht möglich – vielmehr erfolgt die Wahl. 16 Richterinnen und Richter umfasst das Gericht, je zur Hälfte gewählt vom Bundestag und Bundesrat. Zuvor schlägt ein Wahlausschuss geeignete Kandidaten vor, die dann jeweils mit einer Zweidrittelmehrheit bestätigt werden müssen. Voraussetzungen sind ein Mindestalter von 40 Jahren sowie die Befähigung zum Richteramt. Zudem ist vorgeschrieben, dass in jedem der beiden Senate die Hälfte der Mitglieder bereits an einem obersten Bundesgericht tätig gewesen sein muss. Politische Mehrheitsverhältnisse und das Vertrauen in die persönliche und fachliche Qualifikation spielen dabei eine zentrale Rolle.

Das Bundesverfassungsgericht ist kein „Superrevisionsgericht“, das über sämtliche Strafprozesse abschließend entscheidet. Dennoch kommt ihm im Strafrecht eine herausragende Stellung zu: Es überprüft, ob Gesetze und Urteile mit den Vorgaben des Grundgesetzes vereinbar sind – insbesondere mit den Grundrechten, etwa dem Anspruch auf ein faires Verfahren. Immer wieder mussten strafrechtliche Vorschriften, Ermittlungsmaßnahmen oder gerichtliche Entscheidungen auf seine Anordnung hin geändert oder aufgehoben werden, wenn sie gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstießen oder Grundfreiheiten unangemessen einschränkten. Für Betroffene ist das Verfassungsgericht daher oftmals die letzte Instanz, um sich gegen staatliche Übergriffe zu wehren.

Als Strafverteidiger weiß ich aus Erfahrung, wie entscheidend es ist, die Grundrechte meiner Mandanten in allen Verfahrensabschnitten konsequent zu schützen – und wenn nötig, den Weg nach Karlsruhe zu gehen. Sollten Sie mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert sein, stehe ich Ihnen mit Kompetenz und Engagement bundesweit zur Seite, um Ihre Rechte wirksam zu verteidigen. Kontaktieren Sie mich – ich kämpfe dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

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