Dr. Frank K. Peter Rechtsanwalt - Persönliche Betreuung und Fachkompetenz für Ihre rechtlichen Belange

Shisha-Rauchen: Vom Freizeitspaß zum rechtlichen Risiko

Fachbeitrag im Strafrecht

Dr. Frank K. Peter Rechtsanwalt - Persönliche Betreuung und Fachkompetenz für Ihre rechtlichen Belange

Für viele bedeutet das Rauchen einer Shisha Entspannung – ob auf dem Balkon, in den eigenen vier Wänden oder im Freundeskreis. Doch was nach harmloser Freizeitbeschäftigung klingt, birgt rechtliche Tücken, die leicht unterschätzt werden.

Das Jugendschutzgesetz ist eindeutig: Wer unter 18 Jahre alt ist, darf weder Shisha noch deren Alternativen konsumieren. Auch die Weitergabe an Minderjährige ist strikt untersagt. Selbst nikotinfreie Produkte wie Dampfsteine fallen unter diese Regelung. Werden Jugendliche beim Rauchen erwischt, drohen den volljährigen Begleitern empfindliche Konsequenzen – bis hin zu strafrechtlichen Verfahren.

 

Steuerrechtliche Stolperfallen beim Tabak

Für Erwachsene liegt die größte Gefahr im Umgang mit Shisha-Tabak. Wer Tabak aus dem Ausland bestellt oder unversteuerte Ware annimmt, bewegt sich schnell im Bereich der Steuerhinterziehung. Schon der Besitz von Tabak ohne deutsche Steuerbanderole kann Ermittlungen nach sich ziehen – unabhängig davon, ob eine Täuschungsabsicht bestand oder nicht. Die möglichen Strafen reichen von hohen Geldbußen bis hin zu Freiheitsstrafen in gravierenden Fällen. Besonders Online-Shops locken mit günstigen Angeboten, operieren jedoch häufig außerhalb des legalen Rahmens. Am Ende trägt stets der Käufer das Risiko und muss nachweisen können, dass die Ware ordnungsgemäß versteuert ist.

 

Rauchen in den eigenen vier Wänden

Auch zu Hause ist das Shisha-Rauchen nicht völlig frei von Einschränkungen. Zwar ist es grundsätzlich erlaubt, in der eigenen Wohnung oder auf dem Balkon zu rauchen, doch eine erhebliche Geruchsbelästigung kann Nachbarn zu Unterlassungsansprüchen berechtigen. Zudem können mietvertragliche Regelungen zusätzliche Grenzen setzen.

Fazit: Vorsicht statt Leichtsinn

Wer davon ausgeht, im privaten Umfeld sei alles erlaubt, täuscht sich. Die strafrechtlichen Risiken rund um Shisha und Tabak sind real und treffen nicht nur Händler, sondern auch Privatpersonen. Gerät man ins Visier der Ermittlungsbehörden oder wird angezeigt, gilt: keine unbedachten Aussagen machen und anwaltlichen Beistand suchen. Ein erfahrener Verteidiger kann die richtigen Schritte einleiten und helfen, Ihre Rechte zu sichern.

Rechtsgebiet

Strafrecht-Mobile

Folgen Sie mir für weitere Videos aus der Welt des Strafrechts.

Gerne für Sie erreichbar

Kontakt

Ihr Rechtsanwalt Dr. Frank K. Peter.

Adresse

Dr. Frank K. Peter Rechtsanwalt Worms (Hauptsitz)
Wilhelm-Leuschner-Str. 2
67547 Worms

Dr. Frank K. Peter Rechtsanwalt Frankfurt
Opernplatz
60313 Frankfurt am Main

Email: mail@doc-peter.de

Tel. 062419249992

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag:
08:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 17:00 Uhr
Mittwoch, Freitag:
08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Kontakt

Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.

Mehr Informationen