Revisionen / Rechtsmittel
Mit der Revision gibt es in strafrechtlichen Verfahren ein Rechtsmittel, mit dem sich Urteile überprüfen lassen. Als etablierter Strafverteidiger in Worms mache ich häufig davon Gebrauch. Wichtig ist, das spätere Revisionsverfahren bereits in der Hauptverhandlung vorzubereiten. Die Strafprozessordnung (StPO) definiert die Voraussetzungen und den Ablauf von Revisionsverfahren detailliert. Bei der Revision handelt es sich um ein komplexes Rechtsmittel, das Erfahrung und Know-how erfordert. Vorbereitung von Revisionsgründen im Hauptverfahren, Analyse des Urteils, fundierte Revisionsbegründung - Bei mir können Sie sich auf eine effektive Nutzung dieses Rechtsmittels verlassen.
Nach strafrechtlichen Urteilen besteht die Möglichkeit, das Urteil überprüfen zu lassen. Mit der Revision sieht die StPO hierfür ein spezielles Rechtsmittel vor, das Sie nicht mit einer Berufung verwechseln sollten. Die Grenzen bei einer Revision sind enger: Es werden keine neuen Beweise erhoben, stattdessen erfolgt eine Bewertung des bestehenden Urteils. Der Strafverteidiger legt dem Revisionsgericht die verfahrensrechtlichen und materiellrechtlichen Fehler vor. Gelangt das Revisionsgericht zum selben Urteil über entsprechende Rechtsfehler, wird das Verfahren in den meisten Fällen an das Ausgangsgericht zurückgewiesen. Hierbei wird zwischen zwei Arten von Rechtsfehlern unterschieden:
Die Strafprozessordnung legt die Rahmenbedingungen in § 333 ff. fest. Dazu gehört die Frage der Zulässigkeit einer Revision. Dies ist bei allen Urteilen von Strafkammern und Schwurgerichten sowie im ersten Rechtszug der Oberlandesgerichte zulässig. Die StPO regelt auch, welche Gerichte als Revisionsgerichte fungieren:
Nach einem Urteil gewährt die StPO eine Frist von einer Woche, um Revision einzulegen. Ab dem Ende dieser Frist oder nach der Zustellung des Urteils verbleibt ein weiterer Monat Zeit, um die Revision schriftlich zu begründen. Als Ihr Rechtsanwalt in Worms halte ich diese Fristen sowie alle formalen Kriterien penibel ein. Die Revision begründe ich inhaltlich und fachlich präzise, sodass die Chance auf eine positive Entscheidung des Revisionsgerichts möglichst groß ist. Die Erfolgswahrscheinlichkeiten hängen selbstverständlich von den konkreten Umständen ab. Es kommt insbesondere darauf an, wie das Ausgangsgericht das Verfahren handhabt, Tatsachen bewertet und das Urteil begründet. Nur mit einer gründlichen Analyse des vorliegenden Urteils lässt sich ein maßgeschneiderter Revisionsantrag formulieren.
In der Regel muss sich das bisherige Gericht erneut mit dem Urteil beschäftigen und es anhand der Vorgaben überarbeiten. Vereinzelt fällt auch das Revisionsgericht weitreichende Entscheidungen wie die Freilassung des Angeklagten.
Mit Berufungen und Revisionen existieren zwei Rechtsmittel, die sich deutlich unterscheiden. Ein relevanter Unterschied ist, dass Berufungen nur gegen Urteile eines Amtsgerichts möglich sind. Das Landgericht übernimmt die Funktion des Berufungsgerichts. Zudem weichen die Revisions- und Berufungsverfahren erheblich voneinander ab. Das Revisionsgericht beschränkt sich auf die rechtliche Bewertung des Urteils, ein Berufungsgericht setzt sich auch mit den Tatsachen auseinander. Bei Bedarf wiederholt es die Beweisaufnahme. In Berufungsverfahren habe ich als Strafverteidiger mehr Instrumente, das Berufungsurteil im Sinne des Angeklagten zu beeinflussen. Wichtig: Auch Staatsanwaltschaften können Revisions- und Berufungsanträge stellen. Je nach Sachlage kann es bei diesen Verfahren auch darum gehen, ein Urteil zuungunsten meiner Mandanten zu verhindern.
Bei vielen Strafprozessen stehen die Reputation und die Existenz von Angeklagten auf dem Spiel. Deshalb empfiehlt es sich, einen versierten und erfahrenen Strafverteidiger zu kontaktieren. Als Fachanwalt für Strafrecht weise ich eine langjährige Erfahrung auf und garantiere Ihnen, Sie auf hohem fachlichen Niveau zu verteidigen. Die Revision als Rechtsmittel setze ich in Ihrem Interesse zielgerichtet ein.