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Schwere der Schuld
Bildunterschrift

Was bedeutet „Schwere der Schuld“

von Dr. Frank Peter | 14.11.23 | Allgemeines, Strafverteidigung

Wird ein Angeklagter zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes verurteilt und das Gericht stellt die „besondere Schwere der Schuld“ fest, so bedeutet dies, dass der Verurteilte nicht schon nach 15 Jahren aus der Haft entlassen werden kann.

Ob die Schwere der Schuld vorliegt, ist durch eine Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit zu entscheiden.

Eine besondere Schwere der Schuld kann vorliegen, wenn eine besondere Verwerflichkeit der Tatausführung oder der Motive, mehrere Opfer bei einer Tat, die Begehung mehrerer Mordmerkmale oder – im oder ohne Zusammenhang mit dem Mord begangene – weitere schwere Straftaten vorliegen.
Wie lange dann tatsächlich der Vollzug dauert, ist offen. Das entscheidet die Strafvollstreckungskammer auf der Grundlage einer vollstreckungsrechtlichen Gesamtwürdigung des Unrechts- und des Schuldgehalts der mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndeten Taten im Rahmen des Vollzugs.
Dabei müssen auch die progressive Steigerung der mit dem Fortschreiten der Zeit und dem Ansteigen des Lebensalters sich ergebenden Straf- und Vollzugswirkung und der Gesundheitszustand des Verurteilten berücksichtigt werden.

Auch ist zu berücksichtigen, dass der Verurteilte eine realisierbare Chance haben muss, der Freiheit wieder teilhaftig zu werden, wobei es sich nicht nur um einen von Siechtum und Todesnähe gekennzeichneten Lebensrest handeln darf.


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