Dr. Frank K. Peter Rechtsanwalt - Persönliche Betreuung und Fachkompetenz für Ihre rechtlichen Belange

Mord oder Totschlag? – Die juristische Unterscheidung

Fachbeitrag im Strafrecht

Mord oder Totschlag? – Warum die Mordmerkmale entscheidend sind und wie ich als Strafverteidiger unterstütze

Wird jemand mit dem Tod eines Menschen in Verbindung gebracht, steht schnell der schwerwiegendste Vorwurf im Raum, den das deutsche Strafrecht kennt: Mord. Doch nicht jede Tötung erfüllt auch die Voraussetzungen eines Mordes. Die Abgrenzung zum Totschlag ist oftmals komplex – und genau hier beginnt meine Arbeit als Strafverteidiger.

Mord oder Totschlag? – Die juristische Unterscheidung

Im Strafgesetzbuch wird zwischen Mord (§ 211 StGB) und Totschlag (§ 212 StGB) differenziert – mit erheblichen Konsequenzen: Während Totschlag mit einer Freiheitsstrafe von fünf bis fünfzehn Jahren geahndet werden kann, führt ein Schuldspruch wegen Mordes in der Regel zur lebenslangen Freiheitsstrafe.

Der entscheidende Unterschied liegt in den sogenannten Mordmerkmalen, die § 211 Abs. 2 StGB nennt. Diese Merkmale lassen sich in drei Kategorien einteilen:

  • Besonders verwerfliche Beweggründe wie etwa Habgier, Mordlust oder Rachsucht

  • Verwerfliche Begehungsweise, z. B. das Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers

  • Verwerflicher Zweck, etwa die Tötung zur Ermöglichung oder Verdeckung einer anderen Straftat

Ein Beispiel: Wer einen Zeugen tötet, um dessen Aussage zu verhindern, handelt möglicherweise mit Verdeckungsabsicht – ein Mordmerkmal. Geschieht eine Tötung hingegen im Affekt, ohne solche Motive, kann eher von einem Totschlag ausgegangen werden.

Warum Mordmerkmale juristisch umstritten sind

In der Praxis sind die Mordmerkmale häufig schwer eindeutig festzustellen. Begriffe wie „niedrige Beweggründe“ oder „heimtückisch“ bedürfen juristischer Auslegung – und bieten Raum für Argumentation und Verteidigung. Auch der Umstand, dass Mord stets mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet wird, wird kritisch gesehen, da dies keine Differenzierung der Schuld zulässt.

Der Bundesgerichtshof fordert daher regelmäßig eine zurückhaltende und sorgfältige Anwendung der Mordmerkmale, um dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gerecht zu werden.

Mein Einsatz als Strafverteidiger

Gerade bei schwerwiegenden Vorwürfen wie Mord oder Totschlag ist es entscheidend, frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger an der Seite zu haben. Ich analysiere die Ermittlungsakten im Detail, prüfe die Tatmotivation und Hintergründe und stelle die entscheidende Frage: Liegt tatsächlich ein Mordmerkmal vor – oder handelt es sich juristisch betrachtet eher um einen Totschlag? Oder sogar um Notwehr?

Ich greife belastende Beweise an, beantrage Sachverständigengutachten und entwickle eine klare, durchdachte Verteidigungsstrategie. Ziel ist es, bestehende Mordmerkmale zu entkräften oder Zweifel zu begründen – mit potenziell entscheidender Auswirkung auf das Strafmaß.

Dabei begleite ich nicht nur juristisch, sondern auch menschlich – transparent, engagiert und mit klarem Fokus auf das bestmögliche Ergebnis für meine Mandantinnen und Mandanten.

Rechtsgebiet

Strafrecht-Mobile

Gerne für Sie erreichbar

Kontakt

Ihr Rechtsanwalt Dr. Frank K. Peter.

Adresse

Dr. Frank K. Peter Rechtsanwalt Worms (Hauptsitz)
Wilhelm-Leuschner-Str. 2
67547 Worms

Dr. Frank K. Peter Rechtsanwalt Frankfurt
Opernplatz
60313 Frankfurt am Main

Email: mail@doc-peter.de

Tel. 062419249992

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag:
08:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 17:00 Uhr
Mittwoch, Freitag:
08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Kontakt

Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.

Mehr Informationen