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Was ist das Zeugenschutzprogramm?

Fachbeitrag im Strafrecht

Was ist das Zeugenschutzprogramm?

Es dient dem Schutz von Zeugen, die Gefahren aufgrund ihrer Aussage in einem Strafverfahren ausgesetzt sind. Die Gefahr für den Zeugen kann dabei bei der Aussage selbst im Strafverfahren oder später bestehen.

In der Verhandlung kann der Angeklagte entfernt werden, die Zeugenaussage per Videoschalte in die Verhandlung übertragen werden oder dem Zeugen gestattet werden, seine Anschrift oder Identität zu verheimlichen.

Nach dem Strafverfahren können Zeugen insbesondere eine Tarn-Identität erhalten, um besser untertauchen zu können.

Zum Schutz der Zeugen und des Programms gibt das Bundeskriminalamt (BKA) allerdings keine Zahlen mehr über das Programm heraus.

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FAQs – Häufig gestellte Fragen zum Zeugenschutzprogramm

Ein Zeugenschutzprogramm wird eingesetzt, wenn Zeugen aufgrund ihrer Aussage konkrete Gefahren für ihr Leben oder ihre körperliche Unversehrtheit befürchten müssen.
Der Zeugenschutz stützt sich auf Vorschriften der StPO sowie auf interne Richtlinien der Behörden. Ziel ist es, den Zeugen im Verfahren wirksam zu schützen.
Mögliche Maßnahmen umfassen etwa die Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungssaal, eine Videovernehmung oder das Verbergen der Identität, um Aussagen ohne Gefährdung zu ermöglichen.
Ja. Das Gericht kann zulassen, dass der Zeuge seine Anschrift oder vollständige Identität nicht offenlegen muss, wenn dies erforderlich ist, um sein Leben oder seine Familie zu schützen.
Nach dem Verfahren können weitergehende Maßnahmen greifen, etwa eine neue Identität, räumliche Verlegung oder andere Schutzmechanismen, die den Betroffenen ein sicheres Leben ermöglichen.
In Deutschland wird der operative Schutz vor allem durch die Polizei und das Bundeskriminalamt gewährleistet, die individuell angepasste Maßnahmen entwickeln.
Nicht nur der Zeuge selbst, sondern auch gefährdete Personen aus seiner Familie können Schutz erhalten, wenn sie aufgrund der Aussage bedroht werden.
Voraussetzung ist, dass die Aussage wesentlich für das Verfahren ist und gleichzeitig eine klare Gefährdung besteht. Die Behörden prüfen sorgfältig, ob Schutz erforderlich und angemessen ist.
Grundsätzlich ja, jedoch werden bestimmte Details zum Schutzkonzept nicht offengelegt, damit das Zeugenschutzprogramm wirksam bleibt und die Maßnahmen nicht unterlaufen werden können.
Ja. Als Anwalt kann ich beurteilen, ob Schutzmaßnahmen in Betracht kommen und welche Rechte ein Zeuge im Rahmen des Zeugenschutzes hat. Fachkundige Beratung kann entscheidend sein, um Risiken richtig einzuschätzen.

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